
Richtlinie (EU) 2019/882 · BFSG · EN 301 549
European Accessibility Act in Deutschland: was die Richtlinie mit Ihrem Unternehmen macht.
Von der europäischen Richtlinie über das deutsche Gesetz bis zum einzelnen Kriterium, das eine Entwicklerin behebt, liegen vier Ebenen. Wer sie kennt, beantwortet Ausschreibungsfragen in Minuten und weiß, welches Dokument welche Behörde sehen will. Diese Seite erklärt die Kette, den Unterschied zwischen Richtlinie und BFSG, was in mehreren Märkten gilt und wo Ihre Arbeit tatsächlich beginnt.
Unterzeichnet von Europe Services SE, Prag. Keine Rechtsberatung.
Die vier Ebenen
Wer diese Kette einmal verstanden hat, muss sie nie wieder nachschlagen.
| Ebene | Was dort steht | Wen es bindet |
|---|---|---|
| Richtlinie (EU) 2019/882 | Anforderungen als Ergebnisse, Anwendungsbereich, Erklärung nach Anhang V | Die Mitgliedstaaten |
| BFSG und Verordnung | Umsetzung, Zuständigkeiten, Verfahren, Sanktionen | Ihr Unternehmen |
| EN 301 549 | Prüfbare Kriterien, für Webinhalte über WCAG | Niemanden unmittelbar, aber sie schafft Vermutungswirkung |
| WCAG 2.2 AA | Das einzelne Kriterium, das jemand behebt | Ihre Entwicklung |
Jede Frage in einer Ausschreibung sitzt irgendwo auf dieser Kette. Wer sie kennt, antwortet zügig; wer sie nicht kennt, antwortet mit einem Absatz über Engagement, der null Punkte bringt.


Warum es die Richtlinie gibt
Die Entstehungsgeschichte erklärt, warum der Text so formuliert ist, wie er ist.
Vor 2019 war die Rechtslage in Europa uneinheitlich: Manche Staaten regelten öffentliche Websites, wenige gingen darüber hinaus, die meisten taten für den privaten Sektor wenig. Ein Hersteller, der ein Terminal in fünf Ländern verkaufte, traf auf fünf Erwartungshaltungen, und die Rechte einer Verbraucherin hingen davon ab, wo sie zufällig wohnte.
Die Richtlinie ersetzt das durch einen Satz von Anforderungen für eine definierte Liste von Produkten und Dienstleistungen. Sie ist ebenso ein Binnenmarktinstrument wie eine sozialpolitische Maßnahme, was ihre Bauweise erklärt: Sie beschreibt Ergebnisse statt Techniken, damit derselbe Text auch dann noch funktioniert, wenn sich die Technik ändert.
Praktisch heißt das: Die Behörde fragt nicht, ob Sie ein bestimmtes Attribut verwendet haben, sondern ob eine Person den Dienst wahrnehmen, bedienen und verstehen kann. Die technischen Kriterien kommen über die Norm ins Spiel, nicht über das Gesetz.
Richtlinie und BFSG: was sich unterscheidet
Inhaltlich wenig, verfahrensrechtlich alles.
Inhaltlich decken sich die Anforderungen, weil das deutsche Gesetz sie übernimmt. Unterschiedlich sind drei Dinge, und alle drei betreffen Sie im Ernstfall.
Zuständigkeit
Wer prüft, wer anordnet, an wen sich eine Beschwerdeführerin wendet. Das regelt das nationale Recht, nicht die Richtlinie.
Verfahren und Fristen
Wie ein Vorgang abläuft, welche Fristen gesetzt werden und wie lange Sie Zeit für Abhilfe haben.
Sanktionen
Der Bußgeldrahmen ist national festgelegt, ebenso die Frage, wann eine Untersagung in Betracht kommt.
Was das für die Praxis bedeutet: Eine Prüfung und eine ehrliche Erklärung genügen inhaltlich in allen Mitgliedstaaten. Was Sie zusätzlich brauchen, ist die Sprache Ihres Marktes und die Kenntnis darüber, wer sich meldet. Details zum Verfahren stehen auf der Seite zum BFSG-Bußgeld.


Wenn Sie in mehreren Ländern verkaufen
Die Versuchung besteht darin, Land für Land zu überlegen, wo die Durchsetzung gerade sichtbar ist, und dort zuerst zu handeln. Das ist mehr Arbeit und weniger verteidigungsfähig als der einfache Weg.
Der einfache Weg: einmal prüfen, eine ehrliche Erklärung schreiben, sie in den Sprachen bereitstellen, in denen Sie tatsächlich Verbraucher ansprechen, und die Akte aktuell halten. Damit beantworten Sie die Nachfrage derjenigen Stelle, die sich zuerst meldet — und welche das sein wird, wissen Sie vorher nicht.
Genau dafür gibt es den Tarif mit drei Domains und sechs Sprachen, und den umfassenden Tarif zusätzlich für das Vereinigte Königreich und Kanada mit einem einzigen Verlängerungstermin.
Wo Ihre Arbeit beginnt
Nach vier Ebenen Theorie die einzige Ebene, auf der sich etwas ändert.
Nicht bei der Richtlinie und nicht beim Gesetzestext, sondern bei der untersten Ebene der Kette: bei den Kriterien, die auf Ihrer Website erfüllt oder verletzt sind. Alles darüber ist Rahmen.
Der praktische Einstieg dauert eine Woche. Kostenloser Scan, Beauftragung mit zehn Minuten Fragen, fünf Werktage Prüfung. Danach steht die unterschriebene Erklärung online und beschreibt die Website so, wie sie ist, einschließlich der offenen Punkte und der Alternativen. Der Prüfbericht liegt bei Ihrer Entwicklung, sortiert nach dem, was eine Person nicht tun kann.
Danach folgt gewöhnliche Arbeit: zwei bis sechs blockierende Punkte im nächsten Sprint, eine Inhaltsliste für die Redaktion, und die monatliche Nachprüfung, damit Dokument und Website im Gleichschritt bleiben. Wie die Prüfung im Einzelnen abläuft, steht auf der Seite zur BFSG-Prüfung, und was in den Text gehört, auf der Seite zur Barrierefreiheitserklärung.


Was sich in den nächsten Jahren ändert
Zwei absehbare Entwicklungen, auf die zu warten sich nicht lohnt.
Zwei Entwicklungen zeichnen sich ab, ohne dass man auf sie warten sollte. Die nationalen Stellen finden ihren Rhythmus, weshalb Beschwerdezahlen und öffentlich bekannte Fälle steigen werden. Und die Sprache in Ausschreibungen verschärft sich schneller als die Regulierung, weil Einkäufer sich zuerst bewegen.
Parallel entwickelt sich die Norm weiter: WCAG schreitet voran, EN 301 549 zieht nach, und ein Bericht gegen eine alte Fassung veraltet, ohne dass es jemandem auffällt. Das ist kein Grund zu warten, sondern ein Grund, jetzt die Gewohnheit aufzubauen statt einmalig ein Dokument zu erstellen.
690 € im Jahr für die Europäische Union, 1.290 € für drei Domains und sechs Sprachen, 1.990 € einschließlich Vereinigtem Königreich und Kanada. Fünf Werktage bis zur unterschriebenen Erklärung, sieben Tage Testphase ohne Karte, Verlängerung 20 % günstiger.
Erfasste Produkte und Dienstleistungen
Zwei Listen, und die Zuordnung entscheidet über alles Weitere.
Die Liste ist abschließend, und der häufigste Fehler besteht darin, sich für erfasst oder nicht erfasst zu halten, ohne sie gelesen zu haben.
Dienstleistungen. Elektronischer Geschäftsverkehr, also nahezu jeder Verkauf an Verbraucher über eine Website oder App. Bankdienstleistungen für Verbraucher. Elektronische Kommunikationsdienste. E-Books und die Software zum Lesen. Personenverkehrsdienste mit Ticketing, Check-in und Echtzeitinformationen. Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten.
Produkte. Computer und Betriebssysteme für Verbraucher, Selbstbedienungsterminals einschließlich Zahlungsterminals und Automaten, Endgeräte für Kommunikationsdienste, E-Reader.
Zwei Abgrenzungen führen regelmäßig zu Streit. Erstens: Reines B2B-Geschäft ist nicht adressiert, aber viele Unternehmen verkaufen auch an Verbraucher, ohne es strategisch so zu nennen — ein einziger Shop mit Endkundenpreisen genügt. Zweitens: Wer Produkte in Verkehr bringt, kann sich nicht auf die Ausnahme für Kleinstunternehmen berufen, die nur für Dienstleistungen gilt; das ist auf der Seite zu den Ausnahmen im Einzelnen beschrieben.

Was die Richtlinie nicht erfasst
Rein interne Werkzeuge, die nur Beschäftigte nutzen, fallen nicht unter diese Richtlinie — arbeitsrechtliche Pflichten und das Behindertengleichstellungsrecht können sie allerdings sehr wohl erreichen. Inhalte, die vor dem Stichtag veröffentlicht wurden und nicht Teil der laufenden Dienstleistung sind, werden anders behandelt als aktive Inhalte. Öffentliche Stellen folgen der früheren Richtlinie mit eigenem Erklärungsmuster. Und Rundfunkinhalte selbst unterliegen eigenen Regeln, während der Zugang zum Dienst hier erfasst ist.
Vermutungswirkung: was die Norm juristisch leistet
Der Grund, warum in Ausschreibungen eine Normnummer steht und kein Gesetzesparagraf.
EN 301 549 ist kein Gesetz, und trotzdem steht ihre Nummer in jeder öffentlichen Ausschreibung. Der Grund ist die Vermutungswirkung: Wer die harmonisierte Norm einhält, bei dem wird vermutet, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, die sie abdeckt. Das erspart allen Beteiligten die Diskussion darüber, was „wahrnehmbar“ im Einzelfall bedeutet.
Die Vermutung knüpft allerdings an das Produkt an, nicht an das Dokument, das ihre Einhaltung behauptet. Scheitert die Kasse an einem Kriterium der Klausel 9, ist die Vermutung von jedem widerlegt, der die Seite mit der Tastatur öffnet, und der Bericht wird vom Nachweis zum Beleg für eine unzutreffende Aussage.
Deshalb ist die Reihenfolge immer dieselbe: zuerst prüfen, dann schreiben. Ein Dokument ist nur so gut wie die Prüfung dahinter, und das gilt in Deutschland genauso wie in jedem anderen Mitgliedstaat.
Der kaufmännische Teil
Das Argument, das in der Praxis mehr bewegt als jede Frist.
Die rechtliche Frage ist der Anlass, die kaufmännische das stärkere Argument. Eine Barriere schließt mehr Menschen aus, als die Gesetzgebung im Blick hatte: die Person mit gebrochenem Handgelenk, jemanden im hellen Sonnenlicht, eine Kundin im Zug mit einer Hand am Haltegriff, ältere Nutzerinnen, die aus Gewohnheit mit der Tastatur arbeiten. Keine dieser Personen schreibt eine Beschwerde; sie brechen ab.
Zugleich sind die Korrekturen dieselben, die Usability-Fachleute seit zwanzig Jahren empfehlen. Beschriftungen senken Fehlerquoten, angesagte Summen senken Support-Anfragen, sichtbarer Fokus senkt Fehlklicks, verständliche Fehlermeldungen senken Abbrüche. In einem typischen Prüfbericht steht keine einzige Änderung, die die Website für irgendjemanden verschlechtert — das ist unter Pflichtaufgaben bemerkenswert selten.
Ein Jahr nach dem Stichtag
Was tatsächlich geschehen ist, seit die Anforderungen gelten.
Der 28. Juni 2025 ist vorbei, und es ist an diesem Tag nichts passiert: keine Abschaltung, keine gesperrte Zahlung, keine Fehlermeldung. Genau das ist das Problem, denn eine Pflicht, deren Verletzung sich nicht sofort bemerkbar macht, sammelt sich unsichtbar an, bis die erste Beschwerde eintrifft.
Was wir seither beobachten, ist unspektakulär und konsistent. Unternehmen erfahren von der Pflicht über drei Wege: über eine Kundin, die nicht bestellen konnte, über eine Ausschreibung mit einer Frage nach einem Prüfbericht, oder über einen Geschäftspartner, der seine eigenen Anforderungen weiterreicht. In allen drei Fällen ist die Frage dieselbe: Zeigen Sie, was Sie geprüft haben.
Die Übergangsregeln helfen dabei weniger, als viele hoffen. Sie betreffen Dienstleistungsverträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden und unverändert fortlaufen, sowie bereits eingesetzte Selbstbedienungsterminals. Eine Website, die Sie wöchentlich aktualisieren und über die Sie täglich verkaufen, ist davon nicht erfasst.

Wer im Unternehmen zuständig ist
Eine organisatorische Frage, die mehr entscheidet als jede technische.
Die Pflicht trifft das Unternehmen, das die Dienstleistung anbietet, nicht die Agentur und nicht den Plattformanbieter. Verträge können regeln, wer welchen Mangel behebt; das behördliche Schreiben und die Beschwerde der Kundin kommen trotzdem bei Ihnen an.
Bewährt hat sich eine schlichte Aufteilung: Die Redaktion übernimmt alles, wofür kein Code nötig ist, die Entwicklung die technischen Punkte, und eine benannte Person liest einmal im Monat das Ergebnis der Nachprüfung und entscheidet, was ein Ticket wird. Zehn Minuten im Monat, und die jährliche Wiederentdeckung derselben Befunde entfällt.
Fragen zum EAA in Deutschland
Was ist der European Accessibility Act?
Die Richtlinie (EU) 2019/882, die einheitliche Anforderungen an bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher in der Union festlegt.
Wie heißt die deutsche Umsetzung?
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ergänzt durch die zugehörige Verordnung.
Seit wann gilt es?
Seit dem 28. Juni 2025, mit engen Übergangsregeln für Altverträge und bereits eingesetzte Terminals.
Wer ist erfasst?
Unternehmen, die Verbrauchern in der EU erfasste Produkte oder Dienstleistungen anbieten, unter anderem im elektronischen Geschäftsverkehr.
Gilt es für Unternehmen außerhalb der EU?
Ja, maßgeblich ist der Markt, in den verkauft wird.
Welche technische Norm gilt?
EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG-Kriterien übernimmt.
Was ist der Unterschied zwischen Richtlinie und BFSG?
Die Richtlinie bindet die Mitgliedstaaten, das BFSG bindet Ihr Unternehmen. Inhaltlich stimmen sie überein, Verfahren und Sanktionen sind national.
Was ist mit Österreich und der Schweiz?
Österreich hat eine eigene Umsetzung derselben Richtlinie. Die Schweiz ist nicht Teil des EU-Rechts, hat aber eigene Regeln für den öffentlichen Bereich.
Was muss veröffentlicht werden?
Eine Barrierefreiheitserklärung mit geprüftem Stand, offenen Punkten, Alternativen und einem Feedback-Weg.
Reicht eine Erklärung für mehrere Länder?
Ja, wenn sie denselben Dienst wahrheitsgemäß beschreibt und in den Sprachen vorliegt, in denen Sie verkaufen.
Wer überwacht die Einhaltung?
Die nationalen Marktüberwachungsstellen, in Deutschland je nach Produkt und Dienstleistung.
Welche Sanktionen drohen?
Anordnungen, Untersagungen und Bußgelder, deren Rahmen national festgelegt ist.
Gibt es eine Ausnahme für kleine Unternehmen?
Für Dienstleistungen bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro; für Produkte nicht.
Wie lange dauert eine Prüfung?
Fünf Werktage ab vollständigem Formular.
Was kostet es?
690 € im Jahr für die EU, 1.290 € für drei Domains und sechs Sprachen, 1.990 € inklusive UK und Kanada.
Gibt es eine Testphase?
Sieben Tage, ohne Karte, mit gültiger Erklärung ab dem ersten Tag.
Wer unterschreibt?
Europe Services SE, Prag, IČO 03571785.
Womit fangen wir an?
Mit dem kostenlosen Scan und danach der Beauftragung.