
BFSG · seit 28. Juni 2025 · EN 301 549 · WCAG 2.2 AA
Barrierefreiheitserklärung erstellen: geprüft, unterschrieben, überprüfbar.
Eine Erklärung ist kein Textbaustein, sondern die Zusammenfassung einer Prüfung. Das BFSG verlangt eine Beschreibung des tatsächlichen Zustands: was erfüllt ist, was nicht, welche Alternativen es gibt und wie Nutzerinnen und Nutzer ein Problem melden können. Diese Seite zeigt, was hineingehört, wie wir prüfen und was Sie am Ende in der Hand halten.
Sieben Tage gratis, ohne Karte. Unterzeichnet von Europe Services SE, Prag.
Was hineingehört
Bevor es um Formulierungen geht, lohnt der Blick auf die Struktur: Das Gesetz schreibt nicht vor, wie schön der Text ist, sondern welche Angaben enthalten sein müssen.
Das Gesetz beschreibt sechs Bestandteile. Fehlt einer davon, ist die Erklärung unvollständig, auch wenn der Rest sorgfältig geschrieben ist.
- Bezeichnung der Dienstleistung, allgemein verständlich und nicht in technischer Sprache.
- Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden – eine Beschreibung, keine Behauptung.
- Nicht barrierefreie Teile, ehrlich benannt, mit Begründung und geplantem Vorgehen.
- Alternativen, die heute zur Verfügung stehen: eine Telefonnummer, ein menschlicher Kanal, ein zugängliches Format.
- Feedback-Mechanismus, der tatsächlich erreichbar ist und bei einer benannten Person ankommt.
- Datum und Überprüfung, damit erkennbar bleibt, auf welchen Stand sich die Erklärung bezieht.


Warum ein Generator nicht genügt
Ein Generator fragt den Firmennamen ab und liefert einen Absatz. Zwei der sechs Bestandteile kann er grundsätzlich nicht erfüllen: die Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden, und die Liste der nicht barrierefreien Teile. Beides setzt voraus, dass jemand die Website geöffnet und getestet hat.
Die häufigste Folge ist eine Erklärung, die vollständige Konformität behauptet, während die Kasse ohne Maus nicht bedienbar ist. Das ist keine Formalie: Es ist eine öffentlich veröffentlichte Aussage, die sich in zwei Minuten widerlegen lässt, und sie macht aus einem technischen Problem ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Wie wir prüfen
Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge, weil die blockierenden Barrieren früh gefunden werden sollen und nicht am letzten Tag.
| Schritt | Was geschieht | Warum |
|---|---|---|
| Automatischer Scan | Maschinelle Prüfung der offensichtlichen Fehler | Schnell und günstig, deckt etwa ein Drittel ab |
| Tastaturprüfung | Der gesamte Ablauf ohne Maus | Hier zeigen sich die blockierenden Barrieren |
| Screenreader | Namen, Rollen, Zustände, Meldungen | Das, was tatsächlich angesagt wird |
| Kontrast und Zoom | Farbwerte, 400 % Zoom, Umbruch bei 320 Pixeln | Lesbarkeit in realen Situationen |
| Formulare | Beschriftungen, Fehlermeldungen, Zeitlimits | Wo Bestellungen scheitern |
| Support | Kontaktwege und Hilfeseiten | Eine Barriere plus unerreichbarer Support wird zur Beschwerde |
Der vollständige Ablauf ist auf der BFSG-Seite beschrieben; das Ergebnis ist ein Prüfbericht mit Prioritäten und die daraus geschriebene Erklärung.


Wenn die Website noch nicht fertig ist
Die Erklärung kann und soll veröffentlicht werden, auch wenn Barrieren offen sind. Genau dafür sind die Punkte drei und vier gedacht: benennen, was nicht funktioniert, und sagen, wie die Aufgabe trotzdem erledigt werden kann.
Eine Erklärung mit drei offenen Punkten und einem Datum ist rechtlich solider und glaubwürdiger als Schweigen oder als eine Behauptung, die bei der ersten Prüfung zusammenfällt. Die offenen Punkte verschwinden, sobald sie behoben sind, und die Erklärung wird mit neuem Datum erneut ausgestellt.
Was Sie erhalten
Prüfbericht
Jede Barriere im Klartext, nach Priorität sortiert, mit der konkreten Änderung.
Erklärung
Nach den sechs Bestandteilen geschrieben, in Ihrer Marktsprache, unterschrieben und datiert.
Prüfcode
Öffentlich überprüfbar, ohne dass jemand bei Ihnen nachfragen muss.
Feedback-Kanal
Von uns gehostet und an Sie weitergeleitet.
Monatlicher Re-Test
Damit die Erklärung nicht eine Website von vorgestern beschreibt.
Fünf Jahre Archiv
Jede Prüfung und jede Fassung, abrufbar, wenn jemand fragt.


Ablauf und Preise
Zwei Schritte auf Ihrer Seite, zwei auf unserer, und ein fester Preis ohne Angebotsphase.
Erst der kostenlose Scan, dann die Beauftragung mit etwa zehn Minuten Fragen zu Domain, Unternehmen, Unterzeichner und geschützten Bereichen. Die Prüfung startet am selben Tag, die Erklärung ist nach fünf Werktagen unterschrieben und online. Die Testphase von sieben Tagen läuft ohne Karte, und die Erklärung ist ab dem ersten Tag gültig.
690 € im Jahr für die EU, 1.290 € für drei Domains und sechs Sprachen, 1.990 € inklusive Vereinigtes Königreich und Kanada mit einem einzigen Verlängerungstermin. Die Verlängerung ist 20 % günstiger als das erste Jahr.
Die häufigsten Barrieren auf deutschen Websites
Sechs Befunde tauchen in nahezu jeder ersten Prüfung auf, unabhängig von Branche und Budget. Wer sie kennt, kann vorab selbst nachsehen.
Unsichtbarer Fokus. Wer mit der Tastatur navigiert, muss sehen, wo er sich befindet. Viele Themes entfernen den Fokusrahmen aus gestalterischen Gründen und machen die Seite damit unbenutzbar, ohne dass es jemandem auffällt, der die Maus verwendet.
Cookie-Banner als Falle. Der Banner erscheint, übernimmt den Fokus und gibt ihn nicht zurück. Die Seite dahinter ist damit unerreichbar. Dies ist die Barriere, die wir am häufigsten finden, und sie betrifft ausgerechnet das erste Element, das jede Besucherin sieht.
Formularfehler nur in Rot. Eine Fehlermeldung, die visuell erscheint, aber nicht mit dem Feld verknüpft und nicht angesagt wird, führt dazu, dass eine Bestellung mehrfach scheitert, ohne dass der Grund erkennbar ist.
Platzhalter statt Beschriftung. Sobald getippt wird, verschwindet die einzige Beschriftung des Feldes. Das trifft nicht nur Screenreader-Nutzer, sondern jeden, der ein langes Formular unterbrochen und später fortgesetzt hat.
Text in Bildern. Größentabellen, Preislisten und Hinweise als Grafik gespeichert. Für assistive Technik nicht vorhanden, für Suchmaschinen ebenfalls nicht.
Schaltflächen ohne Namen. Ein Symbol ohne Text wird als „Schaltfläche“ angesagt. In einem Warenkorb bedeutet das, dass niemand weiß, was der Klick auslöst.

Wer im Unternehmen zuständig ist
In der Praxis berühren drei Bereiche dieselben Seiten: Das Marketing installiert Werkzeuge und Kampagnenbanner, die Agentur betreut das Theme, ein Dienstleister liefert den Bezahlvorgang. Solange niemand die Barrierefreiheit verantwortet, ist jede einzelne Änderung für sich unbedenklich und die Summe eine Barriere.
Was funktioniert, ist eine benannte Person, die einmal im Monat das Ergebnis des Re-Tests erhält und entscheidet, was ein Ticket wird. Das dauert zehn Minuten und verhindert, dass dieselben Punkte im nächsten Jahr erneut entdeckt werden – diesmal von einer Kundin, die sich beschwert.
Beispieltext und warum jeder Satz dort steht
So sieht der Kern einer ehrlichen Erklärung für einen mittelgroßen Onlineshop aus. Die Formulierungen sind bewusst schlicht, weil sie von Verbraucherinnen gelesen werden und nicht von Juristen.
Erklärung zur Barrierefreiheit für shop.beispiel.de
Diese Erklärung gilt für den Onlineshop unter shop.beispiel.de, betrieben von der Beispiel Handels GmbH. Letzte Überprüfung: 12. März 2026.
Stand der Barrierefreiheit. Der Shop erfüllt die Anforderungen teilweise. Die Prüfung erfolgte vom 6. bis 10. März 2026 extern, mit automatischen Tests und manueller Prüfung mit Tastatur und Screenreader auf Desktop und Mobilgerät. Geprüft wurden Startseite, eine Kategorieseite, eine Produktseite, Warenkorb, der vollständige Bestellvorgang, Kontoanlage, Kontaktformular und die rechtlichen Seiten.
Nicht barrierefreie Inhalte. Drei Punkte sind offen. Die Bildergalerie auf Produktseiten ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar; unterhalb der Galerie steht eine Textliste derselben Abbildungen zur Verfügung. Zwei Größentabellen liegen nur als Grafik vor und werden bis April 2026 durch HTML-Tabellen ersetzt. Die Datumsauswahl im Bestellvorgang wird von manchen Screenreadern unklar angesagt; im selben Schritt kann das Datum alternativ als Text eingegeben werden.
Feedback. Schreiben Sie an barrierefreiheit@beispiel.de mit Angabe der Seite und dessen, was Sie tun wollten. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und teilen mit, was wir wann ändern.
Erstellung. Diese Erklärung wurde am 12. März 2026 nach externer Prüfung durch die Europe Services SE erstellt und wird monatlich überprüft.
Beachten Sie, was fehlt: Formulierungen über Engagement, Zitate aus der Norm und Versprechen ohne Datum. Was stattdessen dasteht, lässt sich überprüfen, und genau das ist der Zweck des Dokuments.
Marktüberwachung: was tatsächlich passiert
In Deutschland wird das BFSG von einer Marktüberwachungsstelle vollzogen, und der übliche Anlass ist keine Routinekontrolle, sondern eine Beschwerde. Jemand konnte eine Bestellung nicht abschließen, hat über den Feedback-Kanal geschrieben und keine brauchbare Antwort bekommen. Dann geht der Vorgang weiter.
Gefragt wird dreierlei: die veröffentlichte Erklärung, die Nachweise, auf denen sie beruht, und die Antwort, die die betroffene Person erhalten hat. Wer eine datierte Prüfung, eine ehrliche Erklärung und eine dokumentierte Antwort vorlegen kann, befindet sich in einem Verfahren, das in aller Regel mit einer Frist zur Behebung endet. Wer nichts davon hat, muss alles gleichzeitig unter Zeitdruck herstellen und dabei zusätzlich der Kundin antworten.
Der Unterschied zwischen beiden Situationen ist keine Frage des Rechts, sondern der Vorbereitung. Er beträgt fünf Werktage.
Wenn Sie in mehreren Ländern verkaufen
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Wer auch in Österreich, Frankreich, Italien oder Spanien verkauft, unterliegt dort den jeweiligen nationalen Gesetzen, die dieselbe Richtlinie umsetzen. Inhaltlich ändert das wenig: Eine Erklärung, die den tatsächlichen Zustand beschreibt, genügt in allen diesen Märkten, sofern sie in den Sprachen verfügbar ist, in denen Sie Verbraucher ansprechen.
Genau dafür gibt es den Tarif für drei Domains und sechs Sprachen. Eine Prüfung, mehrere Sprachfassungen desselben Dokuments, ein Verlängerungstermin – statt fünf getrennter Vorgänge mit fünf Anbietern und fünf Terminen im Kalender.

Zeitplan für einen Shop mit kleinem Team
Woche eins: kostenloser Scan, Beauftragung, Prüfung. Am Ende der Woche steht die unterschriebene Erklärung online und beschreibt den Shop so, wie er heute ist, einschließlich der offenen Punkte. Woche zwei und drei: die Inhaltsseite der Befunde wird abgearbeitet – Alternativtexte, Linktexte, Überschriften, Tabellen, die als Bild vorliegen. Dafür braucht es keine Entwicklerin. Parallel behebt die Agentur die blockierenden Punkte, in der Regel zwei bis vier, jeweils im Bereich weniger Stunden. Woche vier: erneute Prüfung, Erklärung ohne diese Punkte neu ausgestellt.
Danach ist es Wartung. Jeden Monat wird erneut geprüft und mit dem Vorlauf verglichen; wenn ein Plugin oder das Theme aktualisiert wird, erfahren Sie es innerhalb von Wochen und nicht erst bei der nächsten Beschwerde. Die Kosten bleiben beim Jahrespreis, und die Arbeit bleibt im normalen Rhythmus des Teams – was die einzige Variante ist, die im Alltag übersteht.
Häufige Fragen zum BFSG
Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?
Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU Dienstleistungen anbieten, die unter das BFSG fallen: Onlineshops, Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikation, Personenverkehr und weitere.
Seit wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025.
Gilt es auch für Kleinstunternehmen?
Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt sie nicht.
Gilt es für Unternehmen außerhalb der EU?
Ja, wenn sie an Verbraucher in der EU verkaufen.
Was muss in der Erklärung stehen?
Beschreibung der Dienstleistung, wie die Anforderungen erfüllt werden, welche Teile nicht barrierefrei sind, welche Alternativen es gibt, ein Feedback-Mechanismus und ein Datum.
Wo wird sie veröffentlicht?
Auf einer festen Seite, verlinkt im Footer jeder Seite, damit sie nach einem Relaunch erreichbar bleibt.
Welche Norm gilt technisch?
EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG-Kriterien übernimmt. Wir prüfen nach WCAG 2.2 AA.
Reicht ein Generator?
Nein. Ein Generator schreibt Text, prüft aber Ihre Website nicht, und genau die geprüften Aussagen verlangt das Gesetz.
Reicht ein Overlay-Widget?
Nein. Ein Skript ändert die Struktur nicht, die von assistiven Technologien gelesen wird.
Wie lange dauert es?
Fünf Werktage ab vollständigem Formular.
Was kostet es?
690 € im Jahr für die EU, 1.290 € für drei Domains und sechs Sprachen, 1.990 € inklusive UK und Kanada.
Gibt es eine kostenlose Testphase?
Sieben Tage, ohne Karte, mit gültiger Erklärung ab dem ersten Tag.
Wer unterschreibt?
Europe Services SE, Prag, IČO 03571785.
Was ist der Prüfcode?
Ein öffentlicher Code auf dem Dokument, den jede Person online überprüfen kann.
Was passiert bei einer Beschwerde?
Die Marktüberwachung fragt nach der Erklärung, den Nachweisen und Ihrer Antwort an die betroffene Person. Ein datierter Prüfbericht beantwortet alle drei Punkte.
Beheben Sie die Fehler auf unserer Website?
Nein. Wir prüfen, dokumentieren und unterschreiben. Die Umsetzung übernimmt Ihr Team oder Ihre Agentur.
Was ist mit unserem Onlineshop?
Der Kaufprozess wird vollständig getestet: Suche, Varianten, Warenkorb, Kasse, Zahlung und Bestätigung.
Womit fangen wir an?
Mit dem kostenlosen Scan, danach mit der Beauftragung.