Fassade eines Bürogebäudes

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz · Geltung seit 28. Juni 2025

BFSG-Pflichten für Websites: wer betroffen ist und was konkret zu tun ist.

Das Gesetz ist kurz in dem, was es verlangt, und ausführlich in dem, worauf es verweist. Diese Seite trennt beides: zwölf Fragen, die den Anwendungsbereich klären, die drei Pflichten in verständlicher Sprache, was die Marktüberwachung im Ernstfall sehen will und welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Ohne Rechtsberatung, aber mit dem, was in der Praxis zählt.

Anwendungsbereich in 12 FragenDrei PflichtenEN 301 549Unterlagen für den Ernstfall
Kostenlos scannenWie geprüft wird

Unterzeichnet von Europe Services SE, Prag, IČO 03571785.

Teil eins: Sind Sie betroffen?

Die meisten Diskussionen über das BFSG laufen ins Leere, weil der Anwendungsbereich nie sauber geklärt wurde. Zwölf Fragen genügen dafür.

Arbeiten Sie die Liste durch. Ein Ja im ersten Block und ein Nein im Ausnahmeblock bedeutet, dass das Gesetz für Sie gilt.

  • Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU, von wo auch immer aus?
  • Kommt der Vertrag online zustande, über eine Website oder eine App?
  • Bieten Sie Bankdienstleistungen für Verbraucher, Zahlungskonten oder Kredite elektronisch an?
  • Verkaufen, verleihen oder vertreiben Sie E-Books oder die Software zum Lesen?
  • Erbringen Sie Telekommunikationsdienste, einschließlich Nachrichten- und Sprachdiensten?
  • Verkaufen Sie Fahrkarten, bieten Sie Check-in oder Echtzeitinformationen im Personenverkehr an?
  • Betreiben Sie Selbstbedienungsterminals, Zahlungsterminals oder Automaten?
  • Stellen Sie Hardware mit Rechenfunktion für Verbraucher her oder verkaufen sie?
  • Sind Sie eine öffentliche Stelle? Dann gelten die Regelungen für öffentliche Stellen mit eigenem Erklärungsmuster.
  • Beschäftigen Sie 10 oder mehr Personen oder überschreiten Sie 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme?
  • Bringen Sie Produkte in Verkehr statt nur Dienstleistungen zu erbringen?
  • Richten sich Ihre Angebote an Verbraucher und nicht ausschließlich an Unternehmen?

Zwei Irrtümer begegnen uns besonders oft: die Annahme, ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Union sei nicht betroffen, und die Annahme, die Kleinstunternehmer-Ausnahme decke auch den Verkauf physischer Produkte. Beides trifft nicht zu.

Detail eines Aktenordners
Erst der Anwendungsbereich, dann die Nachweise, zuletzt der Text.
Frau liest ein Braillebuch
Am Ende geht es darum, dass jemand die Dienstleistung nutzen kann.

Teil zwei: die drei Pflichten

Ohne Paragrafensprache bleiben drei Dinge übrig, die ein Unternehmen tun muss.

PflichtWas das praktisch heißtWoran es meist scheitert
Die Dienstleistung barrierefrei anbietenWahrnehmbar, bedienbar, verständlich, kompatibel mit assistiver TechnikTastaturbedienung und Formulare
Erklärung veröffentlichenBeschreibung des geprüften Stands, offene Punkte, Alternativen, DatumBehauptete statt beschriebene Konformität
Feedback ermöglichenErreichbarer Kanal, benannte Person, eingehaltene AntwortzeitAdresse, die niemand liest

Die zweite Zeile ist der Grund, warum Textbausteine nicht funktionieren: Eine Beschreibung setzt voraus, dass jemand die Website geprüft hat. Wie das abläuft, steht auf der Seite zur BFSG-Prüfung.

Teil drei: unverhältnismäßige Belastung

Diese Ausnahme wird häufiger zitiert als angewendet, und fast immer falsch verstanden.

Das Gesetz kennt eine Ausnahme für den Fall, dass die Herstellung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung bedeuten würde. Sie ist real, und sie wird regelmäßig missverstanden.

Sie ist keine Erklärung, sondern eine Bewertung: Aufwand, Kosten, Nutzen für die betroffenen Personen, Größe und Mittel des Unternehmens. Diese Bewertung muss dokumentiert, auf Verlangen vorgelegt und regelmäßig wiederholt werden, und sie gilt jeweils nur für den Teil, auf den sie sich bezieht. Wer sie pauschal für die gesamte Website in Anspruch nimmt, hat sie in aller Regel nicht durchgeführt.

In der Praxis trägt sie selten weit. Die häufigsten Befunde – fehlender Fokus, unbenannte Schaltflächen, nicht zugeordnete Fehlermeldungen – kosten Stunden, nicht Monate, und ein Aufwand von Stunden lässt sich schwer als unverhältnismäßig darstellen.

Nahaufnahme einer Lupe
Eine Ausnahme ist eine Rechnung, kein Satz.
Makroaufnahme von Braillepunkten
Die meisten Befunde kosten Stunden.

Teil fünf: die Unterlagen

Die Erklärung ist der sichtbare Teil. Was im Ernstfall schützt, ist die Akte dahinter, und sie besteht aus fünf Stücken.

Prüfbericht

Was wann mit welcher Technik geprüft wurde und von wem.

Befundliste

Jede Barriere mit Kriterium und Priorität, auch die offenen.

Maßnahmenplan

Was in welcher Reihenfolge behoben wird, mit realistischen Terminen.

Feedback-Protokoll

Was gemeldet wurde, wann, was geantwortet wurde und was sich geändert hat.

Fassungen der Erklärung

Jede Ausgabe mit Datum, damit die Historie nachvollziehbar bleibt.

Alle fünf entstehen im Rahmen des Tarifs und werden fünf Jahre aufbewahrt. Die monatliche Nachprüfung hält die ersten beiden aktuell, statt sie auf dem Stand des Prüftages einzufrieren.

Unterzeichneter Prüfbericht
Fünf Unterlagen, eine Akte.
Fingerkuppen auf einer Braille-Seite
Und ein Grund, warum es sie gibt.

Teil sechs: die teuersten Fehler

Vier Muster verursachen den größten Teil der Probleme, zu denen wir gerufen werden.

Vollständige Konformität behaupten. Das stimmt fast nie, ist leicht zu widerlegen und macht aus einem technischen ein Glaubwürdigkeitsproblem. Eine Erklärung mit drei benannten offenen Punkten und einem Termin ist stärker als eine, die Perfektion behauptet.

Den Feedback-Kanal als Dekoration behandeln. Eine Adresse, die niemand liest, ist schlechter als keine: Sie ist ein dokumentiertes Versäumnis genau dort, wo das Gesetz einen Weg verlangt.

Auf ein Widget vertrauen. Ein Skript ändert, wie eine Seite für manche aussieht, und nichts an der Struktur darunter.

Es einmal machen. Eine Erklärung von 2025 für eine Website, die 2026 umgebaut wurde, beschreibt etwas, das es nicht mehr gibt. Deshalb ist die Nachprüfung monatlich und nicht jährlich.

Was aus der Richtlinie im deutschen Gesetz steht

Für Unternehmen, die in mehreren Ländern verkaufen, ist das der entscheidende Abschnitt.

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Inhaltlich wurden die funktionalen Anforderungen übernommen, ergänzt um nationale Regelungen zur Zuständigkeit, zum Verfahren und zu den Sanktionen. Für ein Unternehmen bedeutet das zweierlei.

Erstens: Die technische Messlatte ist überall in der Union dieselbe. Wer nach WCAG 2.2 auf Stufe AA prüft, erfüllt die Anforderungen für Webinhalte in Deutschland ebenso wie in Österreich, Frankreich oder Spanien. Es ist nicht nötig, für jeden Markt getrennt zu prüfen.

Zweitens: Verfahren und Bußgeldrahmen sind national. Wer in mehreren Ländern verkauft, hat eine Prüfung, eine ehrliche Erklärung in den jeweiligen Sprachen und mehrere mögliche Behörden, die sich melden können. Genau dafür ist der Tarif mit drei Domains und sechs Sprachen gedacht.

Struktur von Braille-Text
Eine Richtlinie, mehrere nationale Verfahren, ein technischer Maßstab.

Wer im Unternehmen zuständig sein sollte

Diese Frage entscheidet mehr über das Ergebnis als jede technische Einzelheit.

Die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht die Agentur und nicht den Plattformanbieter. Verträge können regeln, wer welchen Mangel behebt, aber das Schreiben der Behörde und die Beschwerde der Kundin kommen bei Ihnen an. Deshalb gehört die Zuständigkeit an eine benannte Person, die das monatliche Ergebnis erhält und entscheidet, was ein Ticket wird.

In der Praxis funktioniert eine einfache Aufteilung: Die Redaktion übernimmt alles, wofür kein Code nötig ist – Alternativtexte, Linktexte, Überschriften, Tabellen als Grafik. Die Entwicklung übernimmt Fokus, Ansagen und Formularfehler. Die Geschäftsführung bekommt einmal im Jahr eine Seite mit dem Stand. Das genügt, und es ist mehr, als die meisten Unternehmen heute haben.

Zeitplan bis zu einer belastbaren Position

Der Abstand zwischen „nichts“ und „verteidigungsfähig“ wird in Tagen gemessen, nicht in Quartalen.

Woche eins: kostenloser Scan, Beauftragung, Prüfung. Am Ende der Woche steht die unterschriebene Erklärung online und beschreibt den tatsächlichen Stand, einschließlich der offenen Punkte. Damit ist die zweite Pflicht erfüllt und die dritte eingerichtet, denn der Feedback-Kanal läuft ab demselben Tag.

Woche zwei bis vier: Die blockierenden Befunde werden behoben. Auf einer typischen Unternehmenswebsite sind das zwei bis sechs Punkte, und jeder einzelne bewegt sich im Bereich weniger Stunden. Parallel arbeitet die Redaktion die Inhaltsliste ab. Danach erneut prüfen, Erklärung ohne diese Punkte neu ausstellen.

Ab Monat zwei ist es Wartung: monatliche Nachprüfung, kurze Rückmeldung, wenn sich etwas verändert hat, neue Fassung der Erklärung, wenn es wesentlich war. Nach einem Jahr existiert eine datierte Historie darüber, was geprüft, gefunden und behoben wurde – und genau die beantwortet ein behördliches Schreiben, ohne dass jemand etwas rekonstruieren muss.

Ein letzter Punkt, der in Übergaben regelmäßig untergeht: Legen Sie fest, wer das Dokument besitzt. Nicht die Agentur, die die Website gebaut hat, nicht die Entwicklerin, die im Juni gegangen ist, sondern eine benannte Person im Unternehmen, die das monatliche Ergebnis erhält, die zwei veränderten Zeilen liest und sie an die weitergibt, die etwas reparieren. Eine Pflicht ohne Zuständigkeit ist die Pflicht, die durch eine Beschwerde entdeckt wird und nicht durch einen Kalendereintrag.

Kosten und Umfang

690 € im Jahr für die Europäische Union, 1.290 € für drei Domains und sechs Sprachen, 1.990 € einschließlich Vereinigtem Königreich und Kanada mit einem Verlängerungstermin; die Verlängerung ist 20 % günstiger. Enthalten sind die Prüfung, der Bericht, die unterschriebene Erklärung, der öffentliche Prüfcode, der gehostete Feedback-Kanal, die monatliche Nachprüfung und fünf Jahre Archiv.

Nicht enthalten sind die Umsetzung im Code, die Aufbereitung von Dokumenten, Untertitelung und native Apps. Was davon Sie tatsächlich brauchen, sagt Ihnen der Bericht – und in den meisten Fällen ist die Antwort: weniger, als vor der Prüfung befürchtet wurde.

Häufige Missverständnisse im Anwendungsbereich

Fünf Sätze, die wir in fast jedem Erstgespräch hören, und warum sie nicht tragen.

„Wir sind zu klein.“ Die Ausnahme ist an zwei Zahlen gebunden, nicht an ein Gefühl. Viele Shops mit vier Beschäftigten überschreiten die Umsatzschwelle, ohne es zu prüfen, und für Produkte gilt die Ausnahme ohnehin nicht.

„Wir verkaufen nur über einen Marktplatz.“ Der Marktplatz hat eigene Pflichten. Ihre eigene Website und Ihre eigene App bleiben Ihre Sache.

„Unser Sitz ist in der Schweiz.“ Maßgeblich ist, wo die Verbraucherinnen sind, an die Sie verkaufen, nicht wo Ihr Handelsregistereintrag liegt.

„Wir machen nur B2B.“ Dann greift das Gesetz häufig nicht unmittelbar. Die Anforderung kommt stattdessen über Ausschreibungen und über Kundenverträge, in denen große Abnehmer ihre eigenen Pflichten weiterreichen.

„Unsere Website ist von 2019 und war damals in Ordnung.“ Seitdem gab es ein Theme-Update, ein neues Buchungswidget, einen Cookie-Banner, drei Kampagnenseiten und einen Chat-Button. Das Gesetz gilt für die Website von heute.

Bildschirm mit eingeschränkter Lesbarkeit
Fünf Annahmen, die bis zum ersten Schreiben halten.

Fragen zu den Pflichten

Welche Pflichten bringt das BFSG für eine Website?

Die Dienstleistung muss die Anforderungen erfüllen, es muss eine Erklärung veröffentlicht werden, und es muss einen erreichbaren Weg geben, Barrieren zu melden.

Seit wann gilt es?

Seit dem 28. Juni 2025.

Für wen gilt es?

Für Unternehmen, die Verbrauchern in der EU bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten, unter anderem im elektronischen Geschäftsverkehr, im Bankwesen, bei E-Books, Telekommunikation und Personenverkehr.

Sind Kleinstunternehmen ausgenommen?

Für Dienstleistungen ja, bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

Was ist mit reinem B2B?

Das Gesetz zielt auf Verbraucher. Im B2B-Geschäft kommen die Anforderungen meist über Ausschreibungen und Kundenverträge.

Welche technische Norm gilt?

EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG-Kriterien übernimmt. Wir prüfen nach WCAG 2.2 AA.

Wer überwacht das?

Die Marktüberwachung der Länder beziehungsweise die zuständige Stelle des Bundes, je nach Produkt und Dienstleistung.

Was passiert bei Verstößen?

Möglich sind Anordnungen zur Herstellung der Barrierefreiheit, Untersagungen und Bußgelder.

Was ist unverhältnismäßige Belastung?

Eine Ausnahme, die dokumentiert, begründet und regelmäßig überprüft werden muss. Sie ist kein Satz, sondern eine Rechnung.

Muss die Erklärung in deutscher Sprache vorliegen?

Wenn Sie deutschen Verbrauchern verkaufen, ja.

Wo wird sie veröffentlicht?

An einer festen Adresse, verlinkt im Footer jeder Seite.

Was gehört in den Feedback-Kanal?

Eine erreichbare Adresse, eine benannte Person und eine Antwortzeit, die eingehalten wird.

Reicht ein Overlay-Widget?

Nein. Es verändert die Struktur nicht, die von assistiver Technik gelesen wird.

Wie lange dauert die Prüfung?

Fünf Werktage ab vollständigem Formular.

Was kostet es?

690 € im Jahr für die EU, 1.290 € für drei Domains und sechs Sprachen, 1.990 € inklusive UK und Kanada.

Gibt es eine Testphase?

Sieben Tage, ohne Karte, mit gültiger Erklärung ab dem ersten Tag.

Beheben Sie die Mängel?

Nein. Wir prüfen, dokumentieren und unterschreiben.

Womit fangen wir an?

Mit dem kostenlosen Scan, dann mit der Beauftragung.