
BFSG · Richtlinie (EU) 2019/882
Was das BFSG bei Verstößen tatsächlich vorsieht
Das Bußgeld ist die bekannteste Sanktion und selten die teuerste. Die Marktüberwachung kann verlangen, dass der Dienst binnen einer Frist in Ordnung gebracht wird, und wenn die Frist verstreicht, kann sie die Bereitstellung einschränken oder untersagen. Für einen Onlineshop heißt das: die Kasse ist in diesem Markt aus.
Die drei Ebenen der Durchsetzung
| Ebene | Was passiert | Was es kostet |
|---|---|---|
| Aufforderung | Die Behörde fragt, worauf Ihre Erklärung beruht, mit Frist | Zeit und interne Arbeit |
| Anordnung | Der Dienst ist binnen Frist in Einklang zu bringen | Umbau unter Termindruck |
| Untersagung | Einschränkung oder Verbot der Bereitstellung | Umsatz in diesem Markt |
Bußgelder bis 100.000 Euro sind im Gesetz vorgesehen, je nach Verstoß und Fallgestaltung. Die Zahl steht in jedem Blogbeitrag, die Anordnung steht in keinem, und sie ist die, die Ihren Releaseplan umwirft.
Wer prüft, und wann
Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder, koordiniert über die gemeinsame Stelle. Ein Verfahren beginnt fast nie aus eigenem Antrieb: es beginnt mit einer Verbrauchermeldung, meistens von jemandem, der einen Kauf nicht abschließen konnte. Danach wird gefragt, nicht gelesen, und die Antwort besteht aus Unterlagen.


Was in der Akte steht, wenn Sie nicht antworten
Am Anfang enthält der Vorgang nur die Schilderung der Person, die nicht weitergekommen ist: Datum, Seite, Hilfsmittel, Ergebnis. Alles, was danach hineinkommt, kommt von Ihnen. Wer schweigt oder allgemein antwortet, sorgt dafür, dass die Akte aus einer einzigen Perspektive besteht, und genau auf dieser Grundlage wird entschieden.
Verbände können klagen
Neben der Behörde können anerkannte Verbände und qualifizierte Einrichtungen den Weg über die Gerichte gehen. Dieser Weg ist oft schneller als ein Verwaltungsverfahren, und er endet nicht mit einem Bußgeld, sondern mit einer Verpflichtung, die Sie erfüllen müssen, während der Wettbewerb weiterverkauft.
Was die Behörde tatsächlich anfordert
- Die veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit, mit Datum.
- Die Grundlage: welche Norm, welche Werkzeuge, welche Nutzerwege, welches Prüfdatum.
- Die Liste der offenen Barrieren und den Zeitplan für deren Beseitigung.
- Das Protokoll der eingegangenen Rückmeldungen und wie darauf reagiert wurde.
Wer diese vier Dinge in einem Ordner hat, beendet das Verfahren meistens mit der ersten Antwort. Wer sie erst zusammenstellt, nachdem die Anfrage da ist, verliert die Frist und landet auf der zweiten Ebene.
Unverhältnismäßige Belastung ist kein Freibrief
Die Berufung auf eine unverhältnismäßige Belastung ist möglich, aber sie verlangt eine dokumentierte Bewertung nach den vorgegebenen Kriterien, mit Zahlen, und sie ist zu überprüfen, wenn sich etwas ändert. Ein Satz in der Erklärung ist keine Bewertung, sondern ein Eingeständnis.


Wo die Verfahren entstehen
Kasse und Bezahlvorgang, weil dort jemand kaufen wollte und es nicht konnte. Registrierung und Anmeldung, besonders Einmalcodes mit kurzen Fristen. Der Kundenservice, wenn der einzige Weg zu einem Menschen ein Widget ist, das ein Screenreader nicht öffnet. Drei Stellen, drei Tests, und der größte Teil des Risikos ist weg.
Der Ablauf in der Praxis, Schritt für Schritt
Tag null: eine Kundin schreibt der Behörde, dass sie im Warenkorb nicht weitergekommen ist, mit Datum und Seite. Wenige Wochen später kommt die Aufforderung mit Frist. Sie antworten mit Unterlagen, nicht mit Argumenten. Wenn die Unterlagen tragen, endet der Vorgang hier, und das ist der häufigste Ausgang.
Wenn sie nicht tragen, folgt die Anordnung mit einer Frist zur Beseitigung. Erst danach werden Bußgeld und Untersagung relevant. Zwischen der ersten E-Mail und der teuren Stufe liegen also Monate, in denen eine Prüfung möglich gewesen wäre.
Auch für Anbieter außerhalb Deutschlands
Maßgeblich ist, wo die Verbraucher sind, nicht wo das Unternehmen sitzt. Ein Shop aus den Vereinigten Staaten oder aus der Schweiz, der an Verbraucher in Deutschland verkauft, steht im selben Verfahren, und die Durchsetzung läuft über Marktplätze, Zahlungsdienstleister und den Verbandsklageweg.
Fristen, die in der Praxis gelten
Die Aufforderung der Behörde nennt eine Frist, meist zwei bis vier Wochen. Rückmeldungen aus dem Meldekanal sollen binnen zwei Werktagen weitergeleitet sein, was Sie selbst in der Erklärung zusagen. Nachweise über Rückmeldungen und deren Bearbeitung bewahren Sie fünf Jahre auf. Diese drei Zahlen entscheiden mehr über den Ausgang als jede Diskussion über Kriterien.
Was das Risiko wirklich senkt
Eine echte Prüfung mit Datum auf den Wegen, die Umsatz tragen. Eine Erklärung, die aus dem Ergebnis geschrieben ist und die offenen Punkte benennt. Ein Meldekanal, der protokolliert und binnen zwei Werktagen weiterleitet, denn eine Beschwerde, die in zwei Tagen beantwortet wird, wird selten zum Fall. Und ein monatlicher Nachtest, der Rückschritte vor dem Kunden bemerkt.
Mehr dazu in den Pflichten für Websites und in der Übersicht zum Bußgeld.
Fragen, die uns vor dem Kauf erreichen
Wie hoch sind die Bußgelder nach dem BFSG?
Das Gesetz sieht je nach Verstoß Beträge bis 100.000 Euro vor. Die Anordnung zur Beseitigung und die mögliche Untersagung wiegen wirtschaftlich meist schwerer.
Wer ist zuständig?
Die Marktüberwachung der Länder, koordiniert über die gemeinsame Stelle. Sie wird in der Regel nach einer Verbrauchermeldung tätig.
Kann ein Dienst wirklich untersagt werden?
Ja, wenn die Nichtkonformität nach einer Anordnung fortbesteht. Für einen Onlineshop bedeutet das den Stopp in diesem Markt.
Können Verbände gegen uns vorgehen?
Ja. Anerkannte Verbände und qualifizierte Einrichtungen können den Gerichtsweg beschreiten, unabhängig vom Verwaltungsverfahren.
Schützt uns eine veröffentlichte Erklärung?
Nur zusammen mit der Prüfung dahinter. Gefragt wird nach Norm, Werkzeugen, Datum und offenen Barrieren.
Sind Kleinstunternehmen betroffen?
Dienstleistende Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro sind von den Dienstanforderungen ausgenommen.
Gilt das BFSG auch für ausländische Anbieter?
Ja, sobald erfasste Dienste an Verbraucher in Deutschland verkauft werden. Der Sitz des Unternehmens ändert daran nichts.
Wie schnell muss man reagieren?
Die erste Anfrage kommt mit einer Frist. Das Verfahren eskaliert, wenn die Frist ohne belastbare Unterlagen verstreicht.
Hilft eine Overlay-Lösung?
Nein. Ein Skript über der Seite ändert den Code nicht, den ein Screenreader liest, und ersetzt keine Prüfung.
Vertreten Sie uns gegenüber der Behörde?
Nein. Wir liefern Prüfung, Dokumentation und den unterzeichneten Nachweis. Die Vertretung ist Sache Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts.
Die Unterlagen fertig haben, bevor die Anfrage kommt
Geprüft, datiert, mit öffentlichem Code und einem Meldekanal, der binnen zwei Werktagen antwortet.