Eine Person prüft, was eine Maschine nicht prüfen kann

BFSG · EN 301 549 · WCAG 2.2 AA

Die Checkliste, die wir vor jeder Unterschrift abarbeiten

Diese Liste ist keine Werbung für einen Kurs, sondern die Reihenfolge, in der wir arbeiten. Sie beantwortet zuerst, ob Sie überhaupt betroffen sind, dann was geprüft wird, dann was veröffentlicht wird und zuletzt, was Sie aufbewahren müssen.

BFSGEN 301 549WCAG 2.2 AA

1. Betroffenheit klären

Verkaufen Sie erfasste Dienstleistungen an Verbraucher in der Union? Elektronischer Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, elektronische Kommunikation, Personenbeförderung, Zugang zu audiovisuellen Medien. Wenn ja, gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025. Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich, weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro, sind ausgenommen. Produkte sind nie ausgenommen.

2. Umfang festlegen

Welche Domains, welche App, welche Nutzerwege. Die Wege, die Umsatz tragen, gehören immer hinein: Suche, Produktseite, Warenkorb, Kasse, Registrierung, Anmeldung, Kontakt. Was Sie hier auslassen, steht später in der Erklärung als nicht geprüft.

Eine Person prüft, was eine Maschine nicht prüfen kann
Eine Person prüft, was eine Maschine nicht prüfen kann
Ein geprägtes Brailleblatt
Ein geprägtes Brailleblatt

3. Technische Prüfung

BereichWas geprüft wird
TastaturJede Funktion ohne Maus erreichbar, sichtbarer Fokus, keine Fokusfalle
ScreenreaderNVDA auf Firefox, VoiceOver auf iOS, Namen und Rollen aller Bedienelemente
Zoom200 und 400 Prozent ohne Textverlust und ohne horizontales Scrollen
KontrastText und Bedienelemente, in hellem und dunklem Modus
FormulareBeschriftungen, Fehlermeldungen als Text, Statusmeldungen angesagt
AnmeldungEinfügen erlaubt, Passwortmanager nutzbar, Codefristen verlängerbar
ZielgrößenMindestens 24 mal 24 Pixel oder ausreichender Abstand
DokumentePDF mit Textebene, Struktur und Sprache

5. Meldekanal einrichten

Eine öffentliche Seite und eine Adresse, über die jemand eine Barriere melden kann. Jede Nachricht wird protokolliert, binnen zwei Werktagen weitergeleitet und fünf Jahre aufbewahrt. Dieser Punkt kostet fast nichts und verhindert die meisten Verfahren, weil eine beantwortete Beschwerde selten zur Anzeige wird.

6. Nachweise ordnen

  • Prüfbericht mit Datum und Norm.
  • Liste der offenen Barrieren mit Zieldaten und Verantwortlichen.
  • Protokoll der Rückmeldungen und der Bearbeitung.
  • Nachweis des letzten Nachtests.
  • Bei Berufung auf unverhältnismäßige Belastung: die dokumentierte Bewertung mit Zahlen.
Eine Person prüft, was eine Maschine nicht prüfen kann
Eine Person prüft, was eine Maschine nicht prüfen kann
Eine Person prüft, was eine Maschine nicht prüfen kann
Eine Person prüft, was eine Maschine nicht prüfen kann

7. Nachtest und Releases

Jede Veröffentlichung kann etwas brechen, und meistens merkt es zuerst ein Kunde. Ein monatlicher Nachtest mit einem Abzeichen, das den Status live zeigt, verkürzt den Zeitraum zwischen Fehler und Entdeckung auf Tage statt Monate.

Was bei Ausschreibungen gefragt wird

Öffentliche Auftraggeber und große Unternehmen verlangen im Vergabebogen einen Konformitätsbericht nach EN 301 549, Kriterium für Kriterium, mit Datum und Umfang. Eine Erklärung genügt dort nicht, weil ihr die Tabelle fehlt, nach der bewertet wird. Wer die Prüfung ohnehin macht, hat beides aus einem Durchlauf.

Wie oft die Liste durchlaufen wird

Einmal vollständig zu Beginn, danach bei jeder wesentlichen Änderung und im Übrigen monatlich als Nachtest der geprüften Wege. Der vollständige Durchlauf dauert Tage, der Nachtest Minuten, und die Kombination hält die Erklärung aktuell, ohne dass jemand daran denken muss.

Was Sie an Ihre Agentur weitergeben

Nicht die Kriterienliste, sondern den Entwicklerbericht: jede Barriere mit Kriterium, Fundstelle, Schritten zum Nachstellen und der Angabe, wie die Korrektur geprüft wird. Damit kann ein Team arbeiten, ohne sich vorher in die Norm einzulesen, und Sie können abnehmen, ohne der Zusage vertrauen zu müssen.

Reihenfolge, wenn die Zeit knapp ist

Zuerst Kasse und Anmeldung, weil dort die Beschwerden entstehen. Dann Formulare und Fehlermeldungen, weil sie den Support belasten. Dann Kontrast und Zielgrößen, weil sie zentral im Design gelöst werden. Zuletzt Redaktion und Dokumente, weil sie laufend anfallen und gut delegierbar sind. Diese Reihenfolge senkt das Risiko schneller als jede alphabetische Abarbeitung einer Kriterienliste.

Wer im Haus was übernimmt

Die Liste scheitert selten an der Technik, sondern an der Zuständigkeit. Die Entwicklung besitzt Tastatur, Fokus und Formulare. Das Design besitzt Kontrast, Zielgrößen und sichtbaren Fokus. Die Redaktion besitzt Alternativtexte, Überschriftenstruktur und verständliche Linktexte. Der Betrieb besitzt den Meldekanal und die Fristen. Rechtsabteilung oder Geschäftsführung besitzt die Erklärung, weil sie veröffentlicht wird.

Ohne diese Aufteilung landet alles bei einer Person, und die Liste bleibt stehen, wo sie begonnen hat.

8. Was die Liste nicht abdeckt

Produkte. Wer Geräte in Verkehr bringt, braucht zusätzlich die technische Dokumentation, die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Das ist ein eigener Ordner mit eigenen Fristen, und die Größe des Unternehmens spielt dort keine Rolle. Siehe die Anforderungen für Onlineshops und die Ausnahme für Kleinstunternehmen.

Fragen, die uns vor dem Kauf erreichen

Seit wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025 für erfasste Dienstleistungen an Verbraucher.

Genügt ein automatischer Scan?

Nein. Er findet etwa ein Drittel der echten Barrieren. Tastatur, Screenreader und Zoom brauchen eine Person.

Welche Norm gilt?

EN 301 549 mit WCAG 2.2 AA, für Apps zusätzlich Kapitel 11 für Software.

Müssen PDFs geprüft werden?

Ja, wenn sie auf Ihrer Seite veröffentlicht oder an Kundinnen und Kunden versandt werden. Ein gescanntes PDF ohne Textebene ist unlesbar für Screenreader.

Was gehört in den Umfang?

Die Wege, die Umsatz tragen, und die Wege, über die sich jemand beschwert: Kasse, Anmeldung, Kontakt.

Wie lange bewahren wir die Nachweise auf?

Rückmeldungen und ihre Bearbeitung fünf Jahre. Prüfberichte behalten Sie mindestens so lange, wie die Erklärung gilt.

Brauchen wir eine Erklärung je Domain?

Je Dienst. Mehrere Domains, die denselben Dienst bereitstellen, können in einer Erklärung stehen, wenn der Umfang klar benannt ist.

Wer haftet, wenn ein Dienstleister die Seite baut?

Sie, gegenüber Behörde und Verbrauchern. Die Regelung mit dem Dienstleister ist eine Frage Ihres Vertrags.

Was, wenn wir eine Barriere nicht beheben können?

In die Erklärung mit Begründung und Zeithorizont. Wo eine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht wird, muss die Bewertung dokumentiert sein.

Wie lange dauert der ganze Ablauf bei Ihnen?

Fünf Werktage ab Ihren Angaben zum Umfang, danach monatlicher Nachtest.

Die Liste abarbeiten lassen, statt sie zu lesen

Prüfung, Erklärung, Meldekanal, Nachweise und monatlicher Nachtest, unterzeichnet in der Union.

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