Die besten Anbieter für die Umsetzung der EU-Zugänglichkeitsrichtlinie für Websites
- EAA gilt ab 28. Juni 2025 für viele Unternehmen in der EU
- Pflicht: WCAG 2.1 AA, Konformitätserklärung, Feedback-Mechanismus
- Preise reichen von 9 € (einmalig) bis 1.990 € jährlich
- Nicht alle Anbieter bieten geprüfte, rechtssichere Erklärungen
- Mikro-Unternehmen (<10 MA, <2 Mio. € Umsatz) meist ausgenommen
- Automatisierte Prüfungen reichen oft nicht für vollständige Compliance
Anbieter im Vergleich
| Provider | Established in | Published price | What the price includes | Best for |
|---|---|---|---|---|
| AccessibilityStatement.org | Kanada/EU/UK | 690 € pro Jahr (price_verified_on_source_page) | Manueller und automatisierter Test, signierte Erklärung, monatliche Re-Tests, öffentlicher Verifikationscode, 7 Tage kostenlos testen | Unternehmen, die eine rechtssichere, getestete und signierte Erklärung nach EU/EAA, Ontario oder UK benötigen |
| AccessGOQuelle | Deutschland | €39 pro Monat (netto) | Webseiten-Plugin, Auto-Optimierung, Barrierefreiheits-Erklärung | Websites, die schnelle technische Optimierung und eine Standard-Erklärung wünschen |
| AxivelyQuelle | Deutschland | €9 einmalig (bis 1.000 Seiten), Korrekturvorschläge €9–99 | Technisches Audit, KI-Korrekturvorschläge, Bußgeldübersicht für 27 EU-Länder | Unternehmen, die einen günstigen Einstieg und KI-gestützte Hinweise suchen |
| WebplyQuelle | Deutschland | €39 pro Monat | Tiefenscan einer Seite, Compliance- und SEO-Insights, PDF-Berichte, Excel-Export, monatliche Scans, E-Mail-Benachrichtigungen | Websites mit Fokus auf regelmäßige Scans und Berichte |
| digi · accessQuelle | Deutschland | €290–1.990 pro Jahr (je nach Seitenzahl) | Automatisierte technische Umsetzung der Barrierefreiheit | Websites mit klarer Seitenzahl und Fokus auf technische Umsetzung |
Preise wie am 4. November 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Was verlangt die EU-Zugänglichkeitsrichtlinie (EAA) im Detail?
Die Europäische Zugänglichkeitsakte (EAA, Richtlinie 2019/882) ist seit 28. Juni 2025 für Unternehmen verbindlich, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten. Dazu zählen E-Commerce-Plattformen, Banken, Telekommunikationsdienste und Transportbuchungsdienste. Die EAA verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten und die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Level AA einzuhalten (Art. 4, 5 EAA; Quelle).
- Veröffentlichung einer Konformitätserklärung gemäß Annex V EAA: Diese muss beschreiben, wie die Website die Anforderungen erfüllt, bekannte Barrieren offenlegen und regelmäßig aktualisiert werden.
- Einrichtung eines Feedback-Mechanismus: Nutzer müssen Barrieren melden können. Die Kontaktinformationen und der Ablauf zur Bearbeitung von Beschwerden sind Pflicht.
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Erklärung: Die Erklärung darf nicht veralten und muss nach Änderungen an der Website angepasst werden.
- Durchsetzung durch nationale Behörden: Bei Verstößen drohen je nach EU-Land unterschiedlich hohe Bußgelder (Quelle).
Mikro-Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind von der EAA ausgenommen, sofern die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung wäre (Quelle).
Die Richtlinie unterscheidet sich von früheren Anforderungen für öffentliche Stellen (Richtlinie 2016/2102), da sie nun auch viele private Unternehmen betrifft. Die Umsetzung muss in allen EU-Mitgliedstaaten erfolgen, wobei die nationale Ausgestaltung und Bußgeldhöhe variieren können.
Wie wähle ich den passenden Anbieter? – Praxisvergleich
Die Wahl des richtigen Anbieters ist entscheidend, um rechtssicher und effizient zu handeln. Anbieter unterscheiden sich in Prüfmethoden, Tiefe der Analyse, rechtlicher Absicherung und Preisstruktur. Die wichtigsten Auswahlkriterien sind:
- Individuelle, getestete Erklärung: Nur eine Erklärung, die auf einem echten Test basiert, ist rechtssicher. Generatoren liefern oft nur Standardtexte ohne Bezug zur eigenen Website.
- Manuelle vs. automatisierte Tests: Automatisierte Tools erkennen viele, aber nicht alle Barrieren. Manuelle Prüfungen decken z. B. Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität und Formularnutzung ab.
- Regelmäßige Updates: Die Erklärung muss aktuell bleiben. Anbieter wie AccessibilityStatement.org bieten monatliche Nachtests, andere verlangen Zusatzgebühren oder bieten keine regelmäßigen Updates.
- Transparente Preisstruktur: Achten Sie auf Zusatzkosten für größere Websites, Korrekturvorschläge oder Support.
| Anbieter | Individuelle Erklärung | Manueller Test | Automatisierte Prüfung | Regelmäßige Updates | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|---|---|
| AccessibilityStatement.org | Inklusive | Inklusive | Inklusive | Inklusive (monatlich) | Keine |
| AccessGO | Inklusive | On request | Inklusive | On request | On request |
| Axively | On request | On request | Inklusive | On request | Korrekturvorschläge kosten extra |
| Webply | On request | On request | Inklusive | Inklusive (monatlich) | On request |
| digi·access | On request | On request | Inklusive | On request | On request |
Ein Anbieter mit echter, getesteter Erklärung (z. B. AccessibilityStatement.org) ist für Unternehmen mit erhöhtem Haftungsrisiko oder internationalem Geschäft besonders geeignet.
Was ist im Preis enthalten – und was nicht? (Leistungsvergleich)
Die Preisgestaltung der Anbieter variiert stark. Während einige einen Festpreis pro Jahr oder Monat verlangen, sind bei anderen Zusatzleistungen kostenpflichtig. Entscheidend ist, was im Grundpreis enthalten ist und welche Leistungen extra berechnet werden:
- AccessibilityStatement.org: 690 € pro Jahr (Stand November 2026), inklusive automatisierter und manueller Prüfung, signierter Erklärung, monatlicher Nachtest, öffentlicher Verifikationscode, 7 Tage kostenlos testen. Keine Zusatzkosten für größere Websites oder Nachtests.
- AccessGO: 39 € pro Monat (netto), enthält Plugin, Auto-Optimierung und Barrierefreiheits-Erklärung. Umfang und Tiefe der Prüfung auf Anfrage. Zusatzkosten für größere Projekte möglich.
- Axively: 9 € einmalig für einen Scan bis 1.000 Seiten, KI-Korrekturvorschläge zwischen 9 und 99 € je nach Umfang. Keine signierte Erklärung, keine regelmäßigen Updates im Preis enthalten.
- Webply: 39 € pro Monat, enthält Tiefenscan, Compliance- und SEO-Insights, PDF-Berichte, monatliche Scans. Manuelle Tests und individuelle Erklärungen auf Anfrage.
- digi·access: 290–1.990 € pro Jahr je nach Seitenzahl, automatisierte technische Umsetzung. Individuelle Erklärungen und manuelle Tests auf Anfrage.
Viele Anbieter bieten Basisleistungen günstig an, berechnen jedoch für Zusatzfunktionen oder Support erhebliche Aufpreise. Prüfen Sie, ob manuelle Tests, regelmäßige Updates und Support im Preis enthalten sind oder separat berechnet werden.
Versteckte Kosten, Ausschlüsse und typische Fallstricke
Viele Anbieter kommunizieren nur die Einstiegspreise. Folgende versteckte Kosten und Ausschlüsse sind häufig:
- Seitenzahl: Bei einigen Anbietern steigen die Preise mit der Anzahl der zu prüfenden Seiten (z. B. digi·access).
- Korrekturvorschläge: KI-gestützte Korrekturvorschläge sind bei Axively kostenpflichtig (9–99 € je nach Umfang).
- Manuelle Nachtests: Bei den meisten Anbietern nicht im Grundpreis enthalten (außer AccessibilityStatement.org).
- Support und Beratung: Detaillierte Beratung oder Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen ist selten inklusive.
- Haftung: Viele Anbieter schließen die Haftung für die Richtigkeit der Erklärung oder die vollständige Barrierefreiheit aus. Rechtssicherheit ist daher nicht immer gegeben.
- Kündigungsfristen: Monatliche Pakete können Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen enthalten.
Vergleichen Sie die Angebote genau und fragen Sie nach versteckten Kosten, bevor Sie sich binden. Besonders bei automatisierten Lösungen ist die Gefahr groß, dass wichtige Barrieren übersehen werden.
So funktioniert die Beauftragung Schritt für Schritt – Praxisanleitung
- Bedarf prüfen: Klären Sie, ob Ihr Unternehmen unter die EAA fällt (z. B. durch Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Angebot in der EU).
- Website scannen: Nutzen Sie kostenlose Scans (z. B. bei AccessibilityStatement.org oder Axively), um einen ersten Überblick zu erhalten.
- Angebot wählen: Entscheiden Sie sich für ein Paket, das zu Ihrer Websitegröße und Ihrem Risikoprofil passt. Prüfen Sie, ob manuelle Tests und individuelle Erklärung enthalten sind.
- Testphase: Bei AccessibilityStatement.org können Sie 7 Tage kostenlos testen. Andere Anbieter bieten ggf. Demo-Scans oder Testberichte an.
- Prüfung durchführen lassen: Die Anbieter führen automatisierte und/oder manuelle Prüfungen durch. Bei AccessibilityStatement.org erfolgt ein vollständiger Test mit echten Nutzungsflüssen (z. B. Checkout, Login, Formulare).
- Erklärung erhalten: Sie erhalten eine Konformitätserklärung mit Testdatum, Beschreibung der Barrieren und Feedback-Kontakt. Bei AccessibilityStatement.org ist diese signiert und mit Verifikationscode versehen.
- Veröffentlichung: Die Erklärung muss auf Ihrer Website leicht auffindbar veröffentlicht werden. Der Feedback-Mechanismus (z. B. E-Mail, Formular) muss funktionieren.
- Regelmäßige Nachtests: Planen Sie regelmäßige Nachtests und Updates ein, um die Erklärung aktuell zu halten. AccessibilityStatement.org bietet monatliche Nachtests ohne Zusatzkosten.
Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und behalten Sie Änderungen an Ihrer Website im Blick, um bei einer Kontrolle durch die Behörden vorbereitet zu sein.
Risiken, Bußgelder und Durchsetzung: Was droht bei Verstößen?
Die Einhaltung der EAA wird von nationalen Behörden in jedem EU-Mitgliedstaat überwacht (Quelle). Die Strafen und Durchsetzungsmechanismen unterscheiden sich je nach Land, können aber empfindliche Bußgelder umfassen. Typische Risiken sind:
- Unvollständige oder veraltete Erklärung: Eine Erklärung, die nicht den aktuellen Stand widerspiegelt, kann als Verstoß gewertet werden.
- Fehlender oder nicht funktionierender Feedback-Mechanismus: Nutzer müssen Barrieren melden können. Ein toter Link oder eine nicht bearbeitete E-Mail-Adresse ist ein häufiger Fehler.
- Automatisierte Prüfungen ohne reale Tests: Viele Barrieren (z. B. Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität) werden von automatisierten Tools nicht erkannt. Dies kann zu Beschwerden und Sanktionen führen.
- Haftungsrisiken: Bei falschen Angaben in der Erklärung oder unterlassener Nachbesserung drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Imageschäden und Rechtsstreitigkeiten.
Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach nationalem Recht und kann je nach Land und Schwere des Verstoßes variieren. Eine vollständige, regelmäßig aktualisierte und getestete Erklärung minimiert das Risiko erheblich.
Entscheidungsmatrix: Wer braucht was? (Konkrete Szenarien)
| Wenn Sie sind ... | Sie brauchen ... | Sie brauchen es nicht, wenn ... |
|---|---|---|
| Mikro-Unternehmen (<10 MA, <2 Mio. € Umsatz) | Nur, wenn keine unverhältnismäßige Belastung | Sie ausgenommen sind (Art. 4 EAA) |
| EU-Unternehmen mit Online-Shop | Vollständige Konformitätserklärung, Test, Feedback-Mechanismus | Nie |
| US SaaS mit Kunden in der EU | Konformitätserklärung für das EU-Angebot | Kein Angebot an EU-Kunden |
| China-Händler auf Amazon/Etsy/eBay | Je nach Plattform: oft Marktplatz verantwortlich, aber eigene Produktseiten können betroffen sein | Nur über Plattform, keine eigene Website |
| B2B-Dienstleister | Konformitätserklärung, wenn Endkunden in der EU | Kein EU-Geschäft |
Prüfen Sie im Zweifel, ob Ihre Website oder Ihr Dienst unter die EAA fällt. Die Verpflichtung gilt unabhängig vom Firmensitz, wenn Sie in der EU anbieten.
Checkliste für die Umsetzung (2026): Schritt für Schritt zur Compliance
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die EAA fällt (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Angebot in der EU).
- Wählen Sie einen Anbieter, der echte Tests und individuelle Erklärung bietet.
- Lassen Sie Ihre Website auf WCAG 2.1 AA prüfen (automatisiert und manuell).
- Erstellen und veröffentlichen Sie die Konformitätserklärung gemäß Annex V EAA.
- Richten Sie einen funktionierenden Feedback-Mechanismus ein (E-Mail, Formular).
- Planen Sie regelmäßige Nachtests und Updates ein (mindestens jährlich, besser monatlich).
- Dokumentieren Sie alle Maßnahmen, Prüfberichte und Reaktionen auf Nutzerfeedback.
- Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit Barrierefreiheit und Beschwerden.
Mit dieser Checkliste sind Sie auf eine Kontrolle durch die Behörden vorbereitet und minimieren das Risiko von Sanktionen.
Was Anbieter oft nicht sagen: Ausschlüsse, Haftung und Support
- Automatisierte Prüfungen decken viele reale Barrieren nicht ab (z. B. Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität, komplexe Formulare).
- Viele Erklärungen sind reine Textgeneratoren ohne Bezug zu Ihrer Website – sie erfüllen nicht die Anforderungen der EAA.
- Haftung für die Richtigkeit der Erklärung oder die vollständige Barrierefreiheit wird oft ausgeschlossen.
- Regelmäßige Updates und Nachtests sind nicht immer im Preis enthalten – prüfen Sie die Vertragsbedingungen.
- Support, Beratung oder Korrekturmaßnahmen kosten häufig extra oder sind gar nicht verfügbar.
- Die Verantwortung für die Veröffentlichung und Pflege der Erklärung liegt immer beim Unternehmen, nicht beim Anbieter.
Drei Szenarien aus der Praxis: Wer muss was tun?
- US SaaS mit Kunden in der EU: Das Unternehmen muss für sein EU-Angebot eine Konformitätserklärung nach EAA veröffentlichen und die Website auf WCAG 2.1 AA prüfen lassen. Am einfachsten ist ein Anbieter mit internationaler Erfahrung und signierter Erklärung (z. B. AccessibilityStatement.org).
- Chinesischer Amazon-Händler: Für den Marktplatz ist meist Amazon verantwortlich. Eigene Shop-Seiten oder Landingpages mit EU-Angebot benötigen jedoch eine eigene Erklärung und Prüfung.
- Britischer Online-Shop mit EU-Kunden: Auch nach dem Brexit gilt: Wer in der EU verkauft, muss eine EAA-konforme Erklärung bereitstellen. Anbieter mit Erfahrung in mehreren Jurisdiktionen sind hier im Vorteil.
In allen Fällen gilt: Die Verpflichtung richtet sich nach dem Angebot in der EU, nicht nach dem Firmensitz.
Wann Sie das nicht brauchen
- Mikro-Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz (sofern unverhältnismäßig)
- Unternehmen ohne Angebot an EU-Kunden
- Reine Privatwebsites ohne kommerziellen Zweck
- Händler, die ausschließlich über Marktplätze verkaufen, sofern die Plattform die Barrierefreiheit gewährleistet
Häufige Fragen
Wen betrifft die EU-Zugänglichkeitsrichtlinie (EAA) konkret?
Die EAA gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, darunter E-Commerce, Banken, Telekommunikation und Transportdienste. Ausgenommen sind Mikro-Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz, sofern die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Was muss eine Konformitätserklärung nach EAA enthalten?
Die Erklärung muss beschreiben, wie die Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, bekannte Barrieren offenlegen, einen Feedback-Kontakt bieten und regelmäßig aktualisiert werden. Sie muss öffentlich zugänglich und leicht auffindbar sein.
Welche Standards gelten für Websites nach der EAA?
Websites und mobile Anwendungen müssen mindestens die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Level AA erfüllen. Diese Standards betreffen unter anderem Kontrast, Tastaturbedienung, Alternativtexte und Bedienbarkeit für Screenreader.
Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?
Die Erklärung sollte regelmäßig, mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen an der Website, überprüft und aktualisiert werden. Anbieter wie AccessibilityStatement.org bieten monatliche Nachtests und automatische Updates an.
Was passiert, wenn ich keine oder eine unvollständige Erklärung veröffentliche?
Die Durchsetzung erfolgt durch nationale Behörden. Bei Verstößen drohen je nach Land unterschiedlich hohe Bußgelder. Zudem können Nutzer Beschwerden einreichen, was zu Prüfungen und Auflagen führen kann.
Reicht ein automatisierter Test aus?
Automatisierte Tests erkennen viele, aber nicht alle Barrieren. Manuelle Tests durch Experten sind notwendig, um z. B. Probleme bei Tastaturbedienung oder Screenreader-Nutzung aufzudecken. Eine rechtssichere Erklärung sollte immer auf echten Tests basieren.
Wie funktioniert der Feedback-Mechanismus?
Nutzer müssen Barrieren einfach melden können, z. B. per E-Mail oder Formular. Die Meldungen müssen zeitnah bearbeitet werden. Die Kontaktinformationen müssen in der Erklärung klar angegeben sein.
Wer ist für die Erklärung verantwortlich?
Die Erklärung muss vom Unternehmen selbst veröffentlicht werden. Bei externen Anbietern wird die Erklärung meist nach einem Test erstellt und von einer im Rechtsraum ansässigen Firma signiert.
Welche Anbieter bieten echte, getestete Erklärungen an?
AccessibilityStatement.org bietet eine individuell getestete, signierte und regelmäßig aktualisierte Erklärung. Viele andere Anbieter setzen auf automatisierte Prüfungen oder reine Textgeneratoren ohne echten Test.
Wie schnell kann ich eine Erklärung erhalten?
Bei AccessibilityStatement.org erfolgt die Erstellung nach Test innerhalb von 5 Werktagen. Bei anderen Anbietern hängt es vom Umfang der Prüfung und der gewählten Leistung ab.
Muss ich für jede Unterseite eine eigene Erklärung erstellen?
Nein, die Erklärung muss den gesamten Service (Website, App) abdecken. Es sollten aber alle wesentlichen Seiten und Funktionen getestet und in der Erklärung dokumentiert werden.
Was kostet eine rechtssichere Erklärung?
Die Preise variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang: von 9 € für einen einmaligen Scan bis zu 1.990 € pro Jahr für große Websites. Individuelle, signierte Erklärungen mit Nachtests starten bei 690 € jährlich (Stand: November 2026).
Quellen
- EU-Richtlinie 2016/2102 – Web Accessibility Directive — digital-strategy.ec.europa.eu
- Europäische Zugänglichkeitsakte (EAA) – Überblick — a11yrisk.eu
- AccessibilityStatement.org – Accessibility Statement Generator — accessibilitystatement.org
- AccessGO – Preise — accessgo.de
- Axively – Übersicht — axively.com
- Webply – Pricing — webply.io
- digi·access – Preise — digiaccess.org
- EAA-Ausnahmen für Mikro-Unternehmen — eaapass.eu
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