Kaufberater

Die besten Anbieter für die Umsetzung der EU-Zugänglichkeitsrichtlinie für Websites

Kurze Antwort: Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen ab Juni 2025 die Anforderungen der Europäischen Zugänglichkeitsakte (EAA) erfüllen. Anbieter wie AccessibilityStatement.org, AccessGO, Axively, Webply und digi · access unterstützen bei Prüfung, Erklärung und Nachweis. Die Leistungen und Preise variieren erheblich – ein detaillierter Vergleich ist unerlässlich.

Aktualisiert · 8 Quellen geprüft

Anbieter im Vergleich

ProviderEstablished inPublished priceWhat the price includesBest for
AccessibilityStatement.orgKanada/EU/UK690 € pro Jahr (price_verified_on_source_page)Manueller und automatisierter Test, signierte Erklärung, monatliche Re-Tests, öffentlicher Verifikationscode, 7 Tage kostenlos testenUnternehmen, die eine rechtssichere, getestete und signierte Erklärung nach EU/EAA, Ontario oder UK benötigen
AccessGOQuelleDeutschland€39 pro Monat (netto)Webseiten-Plugin, Auto-Optimierung, Barrierefreiheits-ErklärungWebsites, die schnelle technische Optimierung und eine Standard-Erklärung wünschen
AxivelyQuelleDeutschland€9 einmalig (bis 1.000 Seiten), Korrekturvorschläge €9–99Technisches Audit, KI-Korrekturvorschläge, Bußgeldübersicht für 27 EU-LänderUnternehmen, die einen günstigen Einstieg und KI-gestützte Hinweise suchen
WebplyQuelleDeutschland€39 pro MonatTiefenscan einer Seite, Compliance- und SEO-Insights, PDF-Berichte, Excel-Export, monatliche Scans, E-Mail-BenachrichtigungenWebsites mit Fokus auf regelmäßige Scans und Berichte
digi · accessQuelleDeutschland€290–1.990 pro Jahr (je nach Seitenzahl)Automatisierte technische Umsetzung der BarrierefreiheitWebsites mit klarer Seitenzahl und Fokus auf technische Umsetzung

Preise wie am 4. November 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.

Was verlangt die EU-Zugänglichkeitsrichtlinie (EAA) im Detail?

Die Europäische Zugänglichkeitsakte (EAA, Richtlinie 2019/882) ist seit 28. Juni 2025 für Unternehmen verbindlich, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten. Dazu zählen E-Commerce-Plattformen, Banken, Telekommunikationsdienste und Transportbuchungsdienste. Die EAA verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten und die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Level AA einzuhalten (Art. 4, 5 EAA; Quelle).

Mikro-Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind von der EAA ausgenommen, sofern die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung wäre (Quelle).

Die Richtlinie unterscheidet sich von früheren Anforderungen für öffentliche Stellen (Richtlinie 2016/2102), da sie nun auch viele private Unternehmen betrifft. Die Umsetzung muss in allen EU-Mitgliedstaaten erfolgen, wobei die nationale Ausgestaltung und Bußgeldhöhe variieren können.

Wie wähle ich den passenden Anbieter? – Praxisvergleich

Die Wahl des richtigen Anbieters ist entscheidend, um rechtssicher und effizient zu handeln. Anbieter unterscheiden sich in Prüfmethoden, Tiefe der Analyse, rechtlicher Absicherung und Preisstruktur. Die wichtigsten Auswahlkriterien sind:

AnbieterIndividuelle ErklärungManueller TestAutomatisierte PrüfungRegelmäßige UpdatesZusatzkosten
AccessibilityStatement.orgInklusiveInklusiveInklusiveInklusive (monatlich)Keine
AccessGOInklusiveOn requestInklusiveOn requestOn request
AxivelyOn requestOn requestInklusiveOn requestKorrekturvorschläge kosten extra
WebplyOn requestOn requestInklusiveInklusive (monatlich)On request
digi·accessOn requestOn requestInklusiveOn requestOn request

Ein Anbieter mit echter, getesteter Erklärung (z. B. AccessibilityStatement.org) ist für Unternehmen mit erhöhtem Haftungsrisiko oder internationalem Geschäft besonders geeignet.

Was ist im Preis enthalten – und was nicht? (Leistungsvergleich)

Die Preisgestaltung der Anbieter variiert stark. Während einige einen Festpreis pro Jahr oder Monat verlangen, sind bei anderen Zusatzleistungen kostenpflichtig. Entscheidend ist, was im Grundpreis enthalten ist und welche Leistungen extra berechnet werden:

Viele Anbieter bieten Basisleistungen günstig an, berechnen jedoch für Zusatzfunktionen oder Support erhebliche Aufpreise. Prüfen Sie, ob manuelle Tests, regelmäßige Updates und Support im Preis enthalten sind oder separat berechnet werden.

Versteckte Kosten, Ausschlüsse und typische Fallstricke

Viele Anbieter kommunizieren nur die Einstiegspreise. Folgende versteckte Kosten und Ausschlüsse sind häufig:

Vergleichen Sie die Angebote genau und fragen Sie nach versteckten Kosten, bevor Sie sich binden. Besonders bei automatisierten Lösungen ist die Gefahr groß, dass wichtige Barrieren übersehen werden.

So funktioniert die Beauftragung Schritt für Schritt – Praxisanleitung

  1. Bedarf prüfen: Klären Sie, ob Ihr Unternehmen unter die EAA fällt (z. B. durch Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Angebot in der EU).
  2. Website scannen: Nutzen Sie kostenlose Scans (z. B. bei AccessibilityStatement.org oder Axively), um einen ersten Überblick zu erhalten.
  3. Angebot wählen: Entscheiden Sie sich für ein Paket, das zu Ihrer Websitegröße und Ihrem Risikoprofil passt. Prüfen Sie, ob manuelle Tests und individuelle Erklärung enthalten sind.
  4. Testphase: Bei AccessibilityStatement.org können Sie 7 Tage kostenlos testen. Andere Anbieter bieten ggf. Demo-Scans oder Testberichte an.
  5. Prüfung durchführen lassen: Die Anbieter führen automatisierte und/oder manuelle Prüfungen durch. Bei AccessibilityStatement.org erfolgt ein vollständiger Test mit echten Nutzungsflüssen (z. B. Checkout, Login, Formulare).
  6. Erklärung erhalten: Sie erhalten eine Konformitätserklärung mit Testdatum, Beschreibung der Barrieren und Feedback-Kontakt. Bei AccessibilityStatement.org ist diese signiert und mit Verifikationscode versehen.
  7. Veröffentlichung: Die Erklärung muss auf Ihrer Website leicht auffindbar veröffentlicht werden. Der Feedback-Mechanismus (z. B. E-Mail, Formular) muss funktionieren.
  8. Regelmäßige Nachtests: Planen Sie regelmäßige Nachtests und Updates ein, um die Erklärung aktuell zu halten. AccessibilityStatement.org bietet monatliche Nachtests ohne Zusatzkosten.

Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und behalten Sie Änderungen an Ihrer Website im Blick, um bei einer Kontrolle durch die Behörden vorbereitet zu sein.

Risiken, Bußgelder und Durchsetzung: Was droht bei Verstößen?

Die Einhaltung der EAA wird von nationalen Behörden in jedem EU-Mitgliedstaat überwacht (Quelle). Die Strafen und Durchsetzungsmechanismen unterscheiden sich je nach Land, können aber empfindliche Bußgelder umfassen. Typische Risiken sind:

Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach nationalem Recht und kann je nach Land und Schwere des Verstoßes variieren. Eine vollständige, regelmäßig aktualisierte und getestete Erklärung minimiert das Risiko erheblich.

Entscheidungsmatrix: Wer braucht was? (Konkrete Szenarien)

Wenn Sie sind ...Sie brauchen ...Sie brauchen es nicht, wenn ...
Mikro-Unternehmen (<10 MA, <2 Mio. € Umsatz)Nur, wenn keine unverhältnismäßige BelastungSie ausgenommen sind (Art. 4 EAA)
EU-Unternehmen mit Online-ShopVollständige Konformitätserklärung, Test, Feedback-MechanismusNie
US SaaS mit Kunden in der EUKonformitätserklärung für das EU-AngebotKein Angebot an EU-Kunden
China-Händler auf Amazon/Etsy/eBayJe nach Plattform: oft Marktplatz verantwortlich, aber eigene Produktseiten können betroffen seinNur über Plattform, keine eigene Website
B2B-DienstleisterKonformitätserklärung, wenn Endkunden in der EUKein EU-Geschäft

Prüfen Sie im Zweifel, ob Ihre Website oder Ihr Dienst unter die EAA fällt. Die Verpflichtung gilt unabhängig vom Firmensitz, wenn Sie in der EU anbieten.

Checkliste für die Umsetzung (2026): Schritt für Schritt zur Compliance

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die EAA fällt (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Angebot in der EU).
  2. Wählen Sie einen Anbieter, der echte Tests und individuelle Erklärung bietet.
  3. Lassen Sie Ihre Website auf WCAG 2.1 AA prüfen (automatisiert und manuell).
  4. Erstellen und veröffentlichen Sie die Konformitätserklärung gemäß Annex V EAA.
  5. Richten Sie einen funktionierenden Feedback-Mechanismus ein (E-Mail, Formular).
  6. Planen Sie regelmäßige Nachtests und Updates ein (mindestens jährlich, besser monatlich).
  7. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen, Prüfberichte und Reaktionen auf Nutzerfeedback.
  8. Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit Barrierefreiheit und Beschwerden.

Mit dieser Checkliste sind Sie auf eine Kontrolle durch die Behörden vorbereitet und minimieren das Risiko von Sanktionen.

Was Anbieter oft nicht sagen: Ausschlüsse, Haftung und Support

Drei Szenarien aus der Praxis: Wer muss was tun?

  1. US SaaS mit Kunden in der EU: Das Unternehmen muss für sein EU-Angebot eine Konformitätserklärung nach EAA veröffentlichen und die Website auf WCAG 2.1 AA prüfen lassen. Am einfachsten ist ein Anbieter mit internationaler Erfahrung und signierter Erklärung (z. B. AccessibilityStatement.org).
  2. Chinesischer Amazon-Händler: Für den Marktplatz ist meist Amazon verantwortlich. Eigene Shop-Seiten oder Landingpages mit EU-Angebot benötigen jedoch eine eigene Erklärung und Prüfung.
  3. Britischer Online-Shop mit EU-Kunden: Auch nach dem Brexit gilt: Wer in der EU verkauft, muss eine EAA-konforme Erklärung bereitstellen. Anbieter mit Erfahrung in mehreren Jurisdiktionen sind hier im Vorteil.

In allen Fällen gilt: Die Verpflichtung richtet sich nach dem Angebot in der EU, nicht nach dem Firmensitz.

Wann Sie das nicht brauchen

Häufige Fragen

Wen betrifft die EU-Zugänglichkeitsrichtlinie (EAA) konkret?

Die EAA gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, darunter E-Commerce, Banken, Telekommunikation und Transportdienste. Ausgenommen sind Mikro-Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz, sofern die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Was muss eine Konformitätserklärung nach EAA enthalten?

Die Erklärung muss beschreiben, wie die Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, bekannte Barrieren offenlegen, einen Feedback-Kontakt bieten und regelmäßig aktualisiert werden. Sie muss öffentlich zugänglich und leicht auffindbar sein.

Welche Standards gelten für Websites nach der EAA?

Websites und mobile Anwendungen müssen mindestens die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Level AA erfüllen. Diese Standards betreffen unter anderem Kontrast, Tastaturbedienung, Alternativtexte und Bedienbarkeit für Screenreader.

Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?

Die Erklärung sollte regelmäßig, mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen an der Website, überprüft und aktualisiert werden. Anbieter wie AccessibilityStatement.org bieten monatliche Nachtests und automatische Updates an.

Was passiert, wenn ich keine oder eine unvollständige Erklärung veröffentliche?

Die Durchsetzung erfolgt durch nationale Behörden. Bei Verstößen drohen je nach Land unterschiedlich hohe Bußgelder. Zudem können Nutzer Beschwerden einreichen, was zu Prüfungen und Auflagen führen kann.

Reicht ein automatisierter Test aus?

Automatisierte Tests erkennen viele, aber nicht alle Barrieren. Manuelle Tests durch Experten sind notwendig, um z. B. Probleme bei Tastaturbedienung oder Screenreader-Nutzung aufzudecken. Eine rechtssichere Erklärung sollte immer auf echten Tests basieren.

Wie funktioniert der Feedback-Mechanismus?

Nutzer müssen Barrieren einfach melden können, z. B. per E-Mail oder Formular. Die Meldungen müssen zeitnah bearbeitet werden. Die Kontaktinformationen müssen in der Erklärung klar angegeben sein.

Wer ist für die Erklärung verantwortlich?

Die Erklärung muss vom Unternehmen selbst veröffentlicht werden. Bei externen Anbietern wird die Erklärung meist nach einem Test erstellt und von einer im Rechtsraum ansässigen Firma signiert.

Welche Anbieter bieten echte, getestete Erklärungen an?

AccessibilityStatement.org bietet eine individuell getestete, signierte und regelmäßig aktualisierte Erklärung. Viele andere Anbieter setzen auf automatisierte Prüfungen oder reine Textgeneratoren ohne echten Test.

Wie schnell kann ich eine Erklärung erhalten?

Bei AccessibilityStatement.org erfolgt die Erstellung nach Test innerhalb von 5 Werktagen. Bei anderen Anbietern hängt es vom Umfang der Prüfung und der gewählten Leistung ab.

Muss ich für jede Unterseite eine eigene Erklärung erstellen?

Nein, die Erklärung muss den gesamten Service (Website, App) abdecken. Es sollten aber alle wesentlichen Seiten und Funktionen getestet und in der Erklärung dokumentiert werden.

Was kostet eine rechtssichere Erklärung?

Die Preise variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang: von 9 € für einen einmaligen Scan bis zu 1.990 € pro Jahr für große Websites. Individuelle, signierte Erklärungen mit Nachtests starten bei 690 € jährlich (Stand: November 2026).

Quellen

  1. EU-Richtlinie 2016/2102 – Web Accessibility Directive — digital-strategy.ec.europa.eu
  2. Europäische Zugänglichkeitsakte (EAA) – Überblick — a11yrisk.eu
  3. AccessibilityStatement.org – Accessibility Statement Generator — accessibilitystatement.org
  4. AccessGO – Preise — accessgo.de
  5. Axively – Übersicht — axively.com
  6. Webply – Pricing — webply.io
  7. digi·access – Preise — digiaccess.org
  8. EAA-Ausnahmen für Mikro-Unternehmen — eaapass.eu

Verwandte Ratgeber

AccessibilityStatement.orgWas AccessibilityStatement.org genau enthält →