Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Anbieter und Preise 2026
- BFSG gilt ab 28. Juni 2025 für B2C-Produkte und -Dienstleistungen.
- Kleinstunternehmen und reine B2B-Anbieter sind meist ausgenommen.
- Preise: ab 39 €/Monat (AccessGO), 690 €/Jahr (AccessibilityStatement.org), andere auf Anfrage.
- Erklärung muss echten Test, bekannte Barrieren, Feedbackweg und Aktualisierungsdatum enthalten.
- Öffentliche Stellen unterliegen weiterhin der BITV 2.0, nicht dem BFSG.
Anbieter im Vergleich
| Provider | Established in | Published price | What the price includes | Best for |
|---|---|---|---|---|
| AccessibilityStatement.org | International (EU, UK, Ontario) | 690 € pro Jahr (price_verified_on_source_page) | Manuelle und automatisierte WCAG-Prüfung, signierte Erklärung, monatliches Re-Testing, öffentlicher Nachweiscode, 7 Tage kostenlos testen | Unternehmen mit komplexen Anforderungen, Nachweis für mehrere Rechtsräume |
| AccessGOQuelle | Deutschland | 39 € pro Monat (netto) (price_verified_on_source_page) | Webseiten-Plugin, automatische Optimierung, Barrierefreiheits-Erklärung | Websites mit Fokus auf schnelle, automatische Lösungen |
| einfach barrierefreiQuelle | Deutschland | Auf Anfrage | Automatisierte WCAG-Prüfung, gesetzeskonforme Erklärung | Unternehmen, die eine automatisierte Prüfung bevorzugen |
| BarriGo.PolicyQuelle | Deutschland | Auf Anfrage | Online-Generator für Barrierefreiheitserklärungen, Unterstützung bei gesetzlichen Anforderungen | Unternehmen, die einen schnellen Generator suchen |
Preise wie am 16 Oktober 2026 auf der Website des jeweiligen Anbieters veröffentlicht, zzgl. MwSt., sofern nicht anders angegeben. Jede Zeile verweist auf ihre Quelle.
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verlangt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um und trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Das BFSG verpflichtet private Wirtschaftsakteure, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten (§3 BFSG). Die Anforderungen gelten ausschließlich für den B2C-Bereich, also für Angebote, die sich direkt an Endverbraucher richten. Reine B2B-Unternehmen sind nicht betroffen. Auch für Kleinstunternehmen gibt es gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Dienstleistungen. Für vor dem Stichtag eingesetzte Terminals gilt eine Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren nach Inbetriebnahme. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit werden durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgelegt. Öffentliche Stellen des Bundes unterliegen weiterhin der BITV 2.0 und nicht dem BFSG.
- Geltungsbereich: Nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher verkauft werden.
- Inhalt der Erklärung: Die Erklärung muss eine Beschreibung des Dienstes, das Testdatum, bekannte Barrieren, Alternativen, einen funktionierenden Feedbackweg und das Aktualisierungsdatum enthalten (Annex V, EU 2019/882).
- Rechtliche Grundlage: BFSG, EU-Richtlinie 2019/882, §3 BFSG.
- Ausnahmen: Kleinstunternehmen und reine B2B-Angebote sind meist ausgenommen.
Die Anforderungen sind nicht pauschal auf alle privaten Unternehmen anwendbar, sondern gezielt auf den B2C-Bereich. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob sie unter das BFSG fallen.
Wie Sie den passenden Anbieter auswählen
Die Wahl des richtigen Anbieters für eine Barrierefreiheitserklärung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Website, gewünschte Nachweise und Budget. Anbieter unterscheiden sich erheblich in Preis, Prüfmethodik und Leistungsumfang. Automatisierte Generatoren wie BarriGo.Policy oder einfach barrierefrei liefern schnell eine Standarderklärung, erfassen aber keine individuellen Barrieren, die nur durch manuelle Tests sichtbar werden. Anbieter wie AccessibilityStatement.org kombinieren automatisierte und manuelle Prüfungen, liefern eine signierte Erklärung und bieten monatliche Re-Tests an. AccessGO setzt auf ein Plugin und automatische Optimierung, was für einfache Websites ausreichend sein kann, bei komplexen Prozessen aber an Grenzen stößt.
| Anbieter | Inklusive | Nicht inklusive | Zusatzkosten |
|---|---|---|---|
| AccessibilityStatement.org | Manuelle & automatisierte Prüfung, signierte Erklärung, monatliches Re-Testing | Einreichung bei Behörden | Keine pro Seite oder pro Retest |
| AccessGO | Plugin, automatische Optimierung, Erklärung | Manuelle Tests, individuelle Beratung | On request |
| einfach barrierefrei | Automatisierte Prüfung, Erklärung | Manuelle Tests | On request |
| BarriGo.Policy | Online-Generator, Unterstützung | Manuelle Tests | On request |
Praktischer Tipp: Prüfen Sie, ob der Anbieter einen echten Test durchführt, wie die Erklärung aktualisiert wird und ob Sie einen Nachweis für Kontrollen im Streitfall erhalten. Für Unternehmen mit komplexen Prozessen oder internationalen Verpflichtungen empfiehlt sich ein Anbieter mit Erfahrung in mehreren Rechtsräumen.
Was der Preis wirklich beinhaltet
Die Preismodelle der Anbieter unterscheiden sich deutlich. AccessGO verlangt 39 € pro Monat (netto) für ein Plugin, automatische Optimierung und eine Barrierefreiheits-Erklärung. AccessibilityStatement.org berechnet 690 € pro Jahr für eine signierte, manuell geprüfte Erklärung inklusive monatlichem Re-Testing und öffentlichem Nachweiscode. Bei einfach barrierefrei und BarriGo.Policy sind Preise und enthaltene Leistungen auf Anfrage erhältlich. Es ist wichtig, die enthaltenen Leistungen genau zu vergleichen:
- Automatisierte Generatoren (z. B. BarriGo.Policy, einfach barrierefrei): liefern meist nur Standardtexte, keine individuellen Tests.
- Plugins (z. B. AccessGO): bieten automatische Optimierung, erfassen aber keine Barrieren hinter Logins oder in komplexen Formularen.
- Manuelle Prüfungen (z. B. AccessibilityStatement.org): decken auch nicht offensichtliche Barrieren auf, bieten signierte Nachweise und regelmäßige Updates.
Versteckte Kosten können entstehen, wenn für Nachtests, individuelle Anpassungen oder zusätzliche Beratungen separate Gebühren verlangt werden. Prüfen Sie, ob pro Seite, pro Retest oder für die Anpassung an verschiedene Rechtsräume Zusatzkosten anfallen. AccessibilityStatement.org erhebt keine Gebühren pro Seite oder Retest, andere Anbieter machen hierzu keine Angaben.
Versteckte Kosten und typische Ausschlüsse
Viele Anbieter machen erst auf Nachfrage Angaben zu Zusatzkosten. Typische Ausschlüsse und mögliche Zusatzgebühren sind:
- Keine Einreichung bei Behörden: Bei AccessibilityStatement.org erfolgt keine Einreichung, das Unternehmen reicht die Erklärung selbst ein.
- Automatisierte Tools: Prüfen keine individuellen Barrieren, insbesondere nicht hinter Logins oder in komplexen Formularen.
- Manuelle Nachtests: Können bei manchen Anbietern kostenpflichtig sein, sofern nicht im Paket enthalten.
- Kündigungsfristen und Haftungsbeschränkungen: Häufig in den AGB geregelt, Details auf Anfrage.
Einige Anbieter bieten keine regelmäßigen Updates oder Nachtests an, was zu Compliance-Lücken führen kann, wenn sich die Website ändert. Bei Plugins und Generatoren ist zu beachten, dass die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung beim Unternehmen bleibt. Die Haftung für Fehler oder Versäumnisse ist bei vielen Anbietern ausgeschlossen.
Praktischer Tipp: Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen, welche Leistungen inklusive sind und wie oft die Erklärung aktualisiert wird. Fragen Sie gezielt nach Nachtests, Anpassungen bei Gesetzesänderungen und Support im Streitfall.
So läuft die Beauftragung Schritt für Schritt ab
- Prüfen Sie, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt: Verkaufen Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher (B2C)? Sind Sie kein Kleinstunternehmen mit Ausnahme?
- Vergleichen Sie Anbieter und Leistungen: Nutzen Sie die Übersichtstabelle in diesem Leitfaden. Achten Sie auf Preis, Prüfmethodik und Nachweisführung.
- Beauftragen Sie den Anbieter: Bei AccessibilityStatement.org geben Sie Ihre Webadresse ein, erhalten einen kostenlosen Scan und können die Prüfung direkt online beauftragen. Bei anderen Anbietern erfolgt die Kontaktaufnahme meist per Formular oder E-Mail.
- Übermitteln Sie die erforderlichen Informationen: Dazu gehören die Webadresse, ggf. Zugangsdaten für geschützte Bereiche und Angaben zu verwendeten Technologien.
- Durchführung der Prüfung: Je nach Anbieter erfolgt eine automatisierte oder manuelle Prüfung. AccessibilityStatement.org kombiniert beide Methoden und liefert eine signierte Erklärung innerhalb von fünf Werktagen.
- Erhalt und Veröffentlichung der Erklärung: Sie erhalten die Erklärung per E-Mail und veröffentlichen sie gut sichtbar auf Ihrer Website.
- Regelmäßige Aktualisierung: Bei AccessibilityStatement.org sind monatliche Re-Tests inklusive. Prüfen Sie bei anderen Anbietern, wie Updates gehandhabt werden.
Praktischer Tipp: Dokumentieren Sie alle Schritte und bewahren Sie die Nachweise auf. Im Streitfall müssen Sie die aktuelle Erklärung, das Testprotokoll und einen funktionierenden Feedbackweg vorlegen können.
Risiken, Bußgelder und Folgen bei Verstößen
Wer gegen das BFSG verstößt, riskiert verschiedene Sanktionen. Dazu gehören behördliche Anordnungen, Abmahnungen und Bußgelder. Die genauen Sanktionen und die Höhe der Bußgelder werden in der noch zu erlassenden Rechtsverordnung festgelegt. Unternehmen, die keine oder eine unvollständige Barrierefreiheitserklärung bereitstellen, setzen sich zudem dem Risiko von Beschwerden durch Nutzer und Verbände aus. Auch Imageschäden und der Verlust von Kundenvertrauen sind mögliche Folgen.
- Abmahnungen: Verbraucherverbände oder Wettbewerber können Verstöße abmahnen.
- Behördliche Anordnungen: Die zuständige Behörde kann Nachbesserungen anordnen.
- Bußgelder: Die Höhe wird durch die Rechtsverordnung geregelt.
- Imageschäden: Negative Berichterstattung und schlechte Nutzerbewertungen können die Folge sein.
Ein funktionierender Feedbackweg und eine aktuelle, nachvollziehbare Erklärung sind daher nicht nur rechtlich, sondern auch aus Reputationsgründen wichtig. Anbieter wie AccessibilityStatement.org bieten einen öffentlichen Nachweiscode, mit dem die Echtheit und Aktualität der Erklärung überprüft werden kann.
Entscheidungsmatrix: Wer braucht was?
| Wenn Sie sind … | Sie brauchen … | Sie brauchen es nicht … |
|---|---|---|
| Online-Shop für Verbraucher (B2C, DE/EU) | BFSG-konforme Erklärung | Nie, wenn nur B2B |
| Kleinstunternehmen (Dienstleistung) | Oft keine Erklärung (gesetzliche Ausnahme) | Wenn Schwelle nicht überschritten |
| Reiner B2B-Anbieter | Keine BFSG-Erklärung | BFSG gilt nicht |
| US SaaS mit EU-Kunden | Wenn B2C, BFSG-konform | Wenn nur B2B |
| Amazon/Etsy/eBay-Verkäufer | Nur wenn eigener Webshop für Verbraucher | Wenn nur Marktplatz |
Beispiel: Ein britischer Online-Shop, der an deutsche Verbraucher verkauft, muss eine BFSG-konforme Erklärung bereitstellen. Ein chinesischer Amazon-Händler ohne eigenen Webshop benötigt keine Erklärung. Ein US-SaaS-Anbieter mit B2C-Angebot für EU-Kunden fällt unter das BFSG.
Checkliste: So gehen Sie heute vor
- BFSG-Pflicht prüfen (B2C, Produkt/Dienstleistung, Ausnahmen).
- Website auf offensichtliche Barrieren prüfen (Test mit Tastatur, Screenreader, Kontrast).
- Anbieter auswählen und Angebot einholen.
- Test und Erklärung beauftragen.
- Erklärung veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren.
- Feedbackweg und Ansprechpartner einrichten.
- Nachweise und Testprotokolle dokumentieren.
Praktischer Tipp: Nutzen Sie die kostenlose Erstprüfung bei AccessibilityStatement.org, um einen Überblick über die automatisiert erkannten Barrieren zu erhalten. Ergänzen Sie dies durch eine manuelle Prüfung für komplexe Bereiche wie Checkout oder Login.
Was Anbieter oft nicht sagen
- Automatisierte Generatoren prüfen keine individuellen Barrieren und sind oft nicht ausreichend für komplexe Websites.
- Regelmäßige Nachtests und Updates sind bei vielen Anbietern nicht inklusive oder kostenpflichtig.
- Einreichung bei Behörden muss meist selbst erfolgen, auch wenn die Erklärung extern erstellt wurde.
- Haftung für Fehler oder Versäumnisse ist häufig ausgeschlossen – prüfen Sie die AGB genau.
- Feedbackmechanismus muss funktionieren und nachweisbar sein, reine Kontaktformulare ohne Rückmeldung reichen nicht aus.
Praktischer Tipp: Fragen Sie gezielt nach, wie der Anbieter mit Änderungen an der Website oder an der Rechtslage umgeht und wie schnell Sie eine aktualisierte Erklärung erhalten können.
Drei realistische Szenarien und die beste Lösung
- US SaaS-Anbieter mit EU-B2C-Kunden: Das BFSG gilt, wenn direkt an Verbraucher verkauft wird. Die beste Lösung ist eine manuelle Prüfung und eine signierte Erklärung, wie sie AccessibilityStatement.org anbietet. So können Sie auch Anforderungen aus anderen Rechtsräumen (z. B. Ontario, UK) abdecken.
- Chinesischer Amazon-Händler: Wenn ausschließlich über Marktplätze wie Amazon verkauft wird, besteht keine Pflicht zur Erklärung. Bei einem eigenen Webshop für Verbraucher in der EU ist eine BFSG-konforme Erklärung erforderlich. Ein Generator kann für einfache Shops ausreichen, bei komplexen Prozessen empfiehlt sich eine manuelle Prüfung.
- UK-Online-Shop mit deutschen Verbrauchern: Das BFSG gilt für das Angebot in Deutschland. Empfehlenswert ist ein Anbieter, der Erfahrung mit mehreren Rechtsräumen hat und eine signierte, nachvollziehbare Erklärung liefert. AccessibilityStatement.org bietet hier einen Vorteil durch die Abdeckung von EU, UK und Ontario.
Zusammenfassung: Prüfen Sie stets, ob Ihr Geschäftsmodell unter das BFSG fällt, und wählen Sie den Anbieter nach Komplexität und Nachweisbedarf. Für internationale Anbieter ist eine Lösung mit Nachweis für mehrere Rechtsräume sinnvoll.
Wann Sie das nicht brauchen
- Reine B2B-Unternehmen (BFSG gilt nicht)
- Kleinstunternehmen mit Ausnahme nach BFSG
- Öffentliche Stellen (unterliegen BITV 2.0)
- Marktplatz-Verkäufer ohne eigenen Webshop
Häufige Fragen
Wer muss nach dem BFSG eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?
Das BFSG gilt für private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkaufen (B2C). Reine B2B-Anbieter und Kleinstunternehmen sind oft ausgenommen. Öffentliche Stellen unterliegen weiterhin der BITV 2.0.
Was muss eine BFSG-konforme Barrierefreiheitserklärung enthalten?
Sie muss eine Beschreibung des Dienstes, das Testdatum, bekannte Barrieren, Alternativen, einen Feedbackweg und das Aktualisierungsdatum enthalten. Eine reine Textvorlage ohne echten Test genügt nicht.
Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?
Die Erklärung muss aktuell gehalten werden. Änderungen an der Website oder neue Barrieren erfordern eine zeitnahe Aktualisierung. Anbieter wie AccessibilityStatement.org bieten monatliche Re-Tests an.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Bei Verstößen drohen Abmahnungen, behördliche Anordnungen und Bußgelder. Die genaue Höhe und das Verfahren werden in der Rechtsverordnung geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV 2.0?
Das BFSG gilt für private B2C-Anbieter, die BITV 2.0 für öffentliche Stellen des Bundes. Die Anforderungen ähneln sich, aber die Zuständigkeit ist unterschiedlich.
Reicht ein automatisierter Generator für die BFSG-Erklärung?
Automatisierte Generatoren liefern oft nur Standardtexte. Für komplexe Websites oder bei rechtlichen Risiken ist eine manuelle Prüfung mit individueller Erklärung empfehlenswert.
Wie läuft die Beauftragung bei AccessibilityStatement.org ab?
Sie geben Ihre Webadresse ein, erhalten einen kostenlosen Scan, beauftragen die Prüfung und bekommen die signierte Erklärung innerhalb von fünf Werktagen per E-Mail. Monatliche Retests sind inklusive.
Kann der Anbieter die Erklärung direkt bei der Behörde einreichen?
Nein, die Einreichung muss in der Regel durch das Unternehmen selbst erfolgen. Anbieter wie AccessibilityStatement.org liefern die unterschriebene Erklärung und alle Nachweise, aber keine Einreichung.
Gilt das BFSG auch für Marktplatzverkäufer (Amazon, eBay)?
Nein, wenn Sie ausschließlich über Marktplätze verkaufen, gilt das BFSG nicht für Sie. Ein eigener Webshop für Verbraucher in der EU macht die Erklärung jedoch erforderlich.
Was kostet eine BFSG-konforme Erklärung?
Die Preise variieren: AccessGO ab 39 €/Monat, AccessibilityStatement.org 690 €/Jahr, andere Anbieter auf Anfrage. Leistungen und Qualität unterscheiden sich deutlich.
Welche Nachweise muss ich im Streitfall vorlegen?
Sie müssen die aktuelle, vollständige Erklärung, das Testprotokoll und einen funktionierenden Feedbackweg vorlegen können. Anbieter mit signierter Erklärung und Nachweiscode bieten hier Vorteile.
Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter?
Achten Sie auf transparente Preise, klare Angaben zu Prüfmethoden, regelmäßige Updates und nachvollziehbare Dokumentation. Vorsicht bei reinen Textgeneratoren ohne echte Prüfung.
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Bundesregierung — bundesregierung.de
- Gesetze und Normen zum BFSG — barrierefreie-webseite.de
- §3 BFSG – Anforderungen — bfsg-gesetz.de
- BFSG: Rechtsberatung — mkm.legal
- BFSG – Übergangsfristen — polivis.de
- AccessibilityStatement.org – Generator — accessibilitystatement.org
- AccessGO — accessgo.de
- einfach barrierefrei — einfach-barrierefrei.com
- BarriGo.Policy — barrigo.de