Ein US-Shop, der Deutschen etwas verkauft: BFSG-Pflicht. Ein britischer SaaS-Anbieter mit Kunden in Deutschland: BFSG-Pflicht. Der Sitz des Unternehmens liegt außerhalb der EU – die Verpflichtung gilt trotzdem, sobald der Dienst Verbrauchern in der Union angeboten wird.
Die Grundlage: Richtlinie (EU) 2019/882, in Deutschland umgesetzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Erfasst werden unter anderem E-Commerce, elektronische Kommunikation, Banking, E-Books und Buchungsdienste im Personenverkehr. Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025.
Was in der Erklärung stehen muss, regelt Anhang V der Richtlinie: eine Beschreibung des Dienstes in zugänglichen Formaten, die Erläuterungen zur Nutzung, die Angabe des eingesetzten Standards, bekannte Einschränkungen und eine Kontaktstelle für Barriereberichte.
Der Test erfolgt nach EN 301 549 und WCAG 2.2 AA. Die Erklärung wird von einer in der EU ansässigen Gesellschaft unterzeichnet.
Keine Zertifizierung, keine Garantie – ein datierter Nachweis eines echten Tests.

